Zwei Gerichte erklärten die Komplett-Sperre für verfassungswidrig und befanden eine gezielte Blockade von 15 Videos für ausreichend. Die BTK widersetzt sich dem Urteil mit der Begründung, die Dateien müssten ganz aus dem Internet gelöscht werden.
Twitter-Sperre wurde bereits aufgehoben
Vor YouTube hatte der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan auch Twitter sperren lassen (siehe Infobox). Dort waren angeblich Tonaufnahmen verbreitet worden, die Korruption im engerem Umfeld Erdogans belegen sollen. Das Verfassungsgericht hatte die Twitter-Sperre für rechtswidrig erklärt, der Dienst wurde kurz darauf wieder freigeschaltet.
Erdogan hat das Urteil kritisiert. Der Streit über die Sperren findet vor dem Hintergrund eines Machtkampfes zwischen Erdogan und dem in den USA lebenden Geistlichen Fethullah Gülen statt. Der Ministerpräsident wirft dessen Anhängern in Polizei und Justiz vor, ihn mit Bestechungsvorwürfen stürzen zu wollen. Sie sollen auch eine Internet-Kampagne gegen ihn gestartet haben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.