Eine milliardenschwere Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 in Deutschland muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel bereits im vergangenen Jahr einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen hatten, wies das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nun eine Beschwerde der Bundesnetzagentur ab.
Das Kölner Gericht hatte damals geurteilt, dass die Auflagen für Frequenzauktion rechtswidrig erarbeitet worden waren. Das Verkehrsministerium, das damals vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführt wurde, habe seinerzeit Einfluss genommen und damit die Unabhängigkeit der Bonner Bundesbehörde untergraben, so die Richter. Mit der Zurückweisung der Beschwerde ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig. Der Breitbandverband Breko sprach von einer „heftigen Klatsche für die Bundesnetzagentur“.
Die Regulierungsbehörde muss das Regelwerk, das der damaligen Frequenzauktion zugrunde lag, nun rückwirkend neu festlegen. Man werde das 5G-Frequenzverfahren „zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten“, betonte Behördenchef Klaus Müller.
Was nun passieren kann
Es gibt verschiedene Optionen, wie die Bundesnetzagentur nun vorgeht: Sie kann den Auflagenkatalog gewissermaßen frei und unabhängig neu erarbeiten und am Ende zum gleichen Schluss kommen wie vor der Auktion 2019 – dann würde sie das gleiche Regelwerk für die Frequenzvergabe beschließen wie damals. Dann müsste die Auktion nicht neu durchgeführt werden, und alles bleibt beim Alten.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bundesnetzagentur rückwirkend andere Regeln festlegt und die Auktion neu durchgeführt werden muss. Was das für finanzielle Folgen für den Bund hätte – ob der Bund für die Frequenzen also weniger Geld bekommen könnte, ist völlig unklar. Branchenbeobachtern zufolge ist eine Neuauflage der Auktion nicht allzu wahrscheinlich.
Milliardenschwere Einnahmen für den Staat
Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich die Deutsche Telekom, Vodafone, O2 Telefónica und 1&1 zur Zahlung von insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro verpflichtet, um bestimmte Frequenzen langfristig nutzen zu können.
Eine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung bekamen sie nicht aufgebrummt – so eine Vorschrift hatten die Telekommunikationsunternehmen EWE Tel und Freenet gefordert, die ebenfalls Handyverträge verkaufen und sich hierfür im Netz der Konkurrenten eingemietet haben. Eine Verpflichtung, diese kleinen Telekommunikationsfirmen aufs Netz zu lassen, gibt es allerdings nicht – gäbe es sie, hätten die kleinen Firmen bessere Karten am Verhandlungstisch.
Der Kläger Freenet wertete die Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts positiv. Mit der Beschwerde in Leipzig habe die Bundesnetzagentur eine aussichtslose „Verzögerungstaktik“ gewählt, die nun gescheitert sei. „Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen Wettbewerbs-schützende Maßnahmen ergriffen werden“, sagt der Geschäftsführer von Freenet, Rickmann von Platen.
Er setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur den Auflagenkatalog verändert und darin die Position von virtuellen Netzbetreibern – also Firmen wie Freenet, die sich bei Netzbetreibern eingemietet haben – stärkt.
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