Bei Strafprozessen haben Angehörige von Opfern das Recht, einen Geldbetrag für ihren Verlust zugesprochen zu bekommen. Nicht immer passt das auch den Tätern. So musste etwa in Kärnten ein Mädchen um Trauerschmerzengeld kämpfen, dessen Vater erschossen worden ist.
Als vor einem Jahr ein Unternehmer (36) in Knappenberg vor der Haustür des Stiefvaters eines Freundes erschossen wurde, ging man zunächst von einem Mord aus. Doch bei der Tatrekonstruktion zeigte sich, dass ein Zeigefinger am Abzug und geringster Widerstand reichte, um die alte Waffe abzufeuern. Zudem fanden sich Fingerabdrücke des Getöteten am Lauf.
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