Zwei Fälle vor Gericht

Informationsfreiheit? FP-Politiker klagte Behörde

Kärnten
05.11.2025 18:00

Seit 1. September 2025 haben Bürger das Recht, Informationen bei Behörden abzufragen – das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft. Ziert sich eine Behörde, Auskunft zu erteilen, kann das vor Gericht enden, wie ein Fall aus Kärnten zeigt.

Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit 1. September 2025 in Kraft ist, stärkt das Recht der Bürger auf den freien Zugang zu Informationen. Auch das Amtsgeheimnis wurde in diesem Zuge abgeschafft, um den Österreichern mehr Transparenz zu bieten. Doch was passiert, wenn eine Behörde keine ausreichende, oder gar überhaupt keine Auskunft erteilen kann oder will?

Dann hat jeder Bürger die Möglichkeit Beschwerde vor dem jeweiligen Landesgericht einzureichen und ein Richter muss entscheiden. Eben dies ist am Mittwoch in Kärnten der Fall gewesen, wo Florian Pacher (34) gegen die Gemeinde Pörtschach rechtlich vorgegangen ist: „Die Informationsrechte der Allgemeinheit wurden in Pörtschach über Jahre hinweg missachtet. Offenbar soll diese Intransparenz im Gemeindeamt trotz des neuen Informationsfreiheitsgesetzes fortgesetzt werden“, erklärt Pacher, der in Pörtschach außerdem als FPÖ-Gemeindevorstand tätig ist.

Florian Pacher will sich sein Recht auf Informationen einklagen.
Florian Pacher will sich sein Recht auf Informationen einklagen.(Bild: Jennifer Kapellari)

Und weil es das erste Verfahren rund um das IFG in Österreich ist, war das Interesse an dem Prozess am Landesverwaltungsgericht dementsprechend groß. Aber worum ging es? Pacher fragte zum einen ein Gutachten bezüglich des Buberlemooses an, das an die Pörtschacher Bürgermeisterin Silvia Häusl-Benz geschickt wurde, und zum anderen wollte er wissen, über welche Rechtsauskünfte zum Thema Zweitwohnsitze die Gemeinde verfügt. In beiden Fällen wurde ihm die Auskunft seitens der Behörde verweigert.

Der Politiker ließ sich nicht von einem Anwalt vertreten: „Wenn das Gesetz für jeden Bürger eine Verbesserung sein soll, dann muss ein Verfahren bei Verweigerung der Auskünfte auch ohne Rechtsvertreter möglich sein“, erklärt Pacher dazu.

Fall 1: Buberlemoos
Die Bürgermeisterin, an die besagten Gutachten als E-Mail ergangen ist, ist als Zeugin geladen gewesen. Der Grund, warum sie die angefragten Informationen nicht weitergegeben hat, sei gewesen, dass sie die besagte E-Mail als „Privatperson“ erhalten habe. Das Gutachten, an das sie sich kurzzeitig „nicht mehr erinnern konnte“ habe sie samt der E-Mail „leider gelöscht“. Doch eine Information könne laut Richter nur dann eingeklagt werden, wenn es sie noch gibt, sie also verfügbar und vorhanden ist.

Fall 2: Rechtsauskünfte zu Zweitwohnsitzen
Außerdem verweigert wurde Pacher die Information darüber, welche Rechtsauskünfte zum Thema Zweitwohnsitze der Gemeinde Pörtschach aufliegen. „Schriftlich keine“, wie die Bürgermeisterin im Zeugenstand versichert. Sie selbst habe zu diesem Thema ausschließlich telefonisch rechtlichen Rat – etwa beim Land Kärnten oder dem Gemeindebund – eingeholt. Konfrontiert mit einem Rechtsanwalt, der in Pörtschach an einer zivilrechtlichen Lösung rund um illegale Zweitwohnsitze beteiligt gewesen sein soll, konnte sich Häusl-Benz ebenfalls nicht erinnern.

Die Bürgermeisterin Silvia Häusl-Benz (ÖVP) konnte sich bei vielen Fragen „nicht erinnern“.
Die Bürgermeisterin Silvia Häusl-Benz (ÖVP) konnte sich bei vielen Fragen „nicht erinnern“.(Bild: Jennifer Kapellari, Krone KREATIV)

Amtsleiter Stefan Pinter, der als Leiter des Inneren Dienstes die Gemeinde Pörtschach vertreten hat, rechtfertigte sich damit, dass die Anfrage zu generell gewesen sei: „Eine Konkretisierung, welche Informationen gewünscht sind, hätte die Beantwortung vielleicht möglich gemacht.“

Urteil steht noch aus
Die Gemeinde beantragte, dass beide Beschwerden nicht stattgegeben werden: „Einerseits weil das erfragte Gutachten ja bei der BH aufliegt und andererseits weil keine Urkunden zu Rechtsauskünften vorhanden sind“, wie ausgeführt wird. Pacher, der wenig Hoffnung auf Erfolg hat, appelliert zuletzt: „Eigentlich ist die Intention des Informationsfreiheitsgesetzes, die Verbesserung der Transparenz für die Bürger. Wenn die Auskünfte verweigert werden, untergräbt das Vertrauen in die Gemeinde. Und das schadet allen.“

Die Urteile stehen noch aus und werden schriftlich bis 16. Dezember an die Beteiligten verschickt.

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