Fristlose Kündigung
Im Frühjahr erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Verbandsklage Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig. Am Montag verkündeten Arbeiterkammer und BAWAG eine Lösung. Aber: Im Handelsgericht will man am Dienstag darauf aber nicht eingehen.
„AK-Erfolg! BAWAG zahlt unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurück!“, titelte die Arbeiterkammer Wien am Montag eine Presseaussendung und verkündete, dass „nach konstruktiven Verhandlungen mit der BAWAG nun eine gemeinsame konsumentenfreundliche Lösung für die Kunden“ gefunden wurde. Kreditnehmer könnten die Entgelte also über ein Online-Formular zurückfordern.
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