Laut Gerichtssprecher Imre Juhasz lag für die zuständige Richterin am Landesgericht Salzburg nach einer ergänzenden Einvernahme von Kuljic zwar keine Verdunkelungs-, dafür aber Tatbegehungsgefahr vor. Der Salzburger Anwalt von Kuljic reagierte auf die Entscheidung knapp: "Wir werden mit Anträgen weitere Ermittlungen einleiten, damit der Tatverdacht ehestmöglich entkräftet wird", so Franz Essl.
Laut dem Anwalt sei der Hintergrund der Causa ein von Kuljic gewährtes Darlehen an Taboga in der Höhe von 65.000 Euro, die dieser für Einrichtungsgegenstände benötigt habe und die nur sehr schleppend zurückgekommen seien.
Verdacht der schweren Erpressung und Nötigung
Wenige Stunden zuvor war bereits über den Tschetschenen Sulim D. - er gilt als mutmaßlicher Komplize von Kuljic - die U-Haft verhängt worden. Dies deshalb, weil eine Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr bestehe, erläuterte der Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Tschetschenen wegen des Verdachtes der schweren Erpressung und Nötigung "im Zusammenwirken" mit Kuljic.
Ob und wie weit die Causa mit Spielmanipulation und Wettbetrug verflochten ist, ermittelt derzeit das Bundeskriminalamt. Ein Sprecher erklärte, dass vorerst nicht bekannt gegeben werde, gegen welche Personen ermittelt wird.









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