Dabei hätten sie die Behörden durch falsche Aussagen in die Irre geführt. Zudem habe der Staatsanwalt Anklage gegen zwei Zeugen erhoben, die damals ausgesagt hatten, sie hätten den Unfall gesehen. Der Unfall habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "nie stattgefunden", berichtete NET.
Flucht vor Dopingkontrolle
Die beiden Sprinter waren am 12. August 2004 von Kontrolleuren der Anti-Doping-Agentur (WADA) im Olympischen Dorf aufgesucht worden. Augenzeugen hatten damals griechischen Medien gesagt, sie seien "geflohen". Kenteris und Thanou dagegen sagten, sie seien im Athener Vorort Glyfada gewesen und "zu spät" vom Besuch der Kontrolleure informiert worden.
Am gleichen Abend wurden sie in das Unfallkrankenhaus KAT eingeliefert. Sie gaben dabei an, auf dem Weg zur Doping-Kontrolle ins Olympische Dorf einen Motorrad-Unfall gehabt zu haben. Das Motorrad hatten sie sich von Trainer Tsekos geliehen. Die beiden Sprinter blieben für weitere Untersuchungen in der Klinik. Anschließend gaben sie ihre Akkreditierungen ab und nahmen nicht an den Olympischen Spielen 2004 teil. Die Staatsanwaltschaft von Athen erhob keine Anklage gegen die Ärzte des Krankenhauses, weil nach Ansicht des zuständigen Staatsanwaltes, Andreas Karaflos, die Ärzte von den Tatverdächtigen über ihren gesundheitlichen Zustand "in die Irre geführt" worden seien, berichtete das staatliche Fernsehen.
Noch kein Datum für Prozess
Wann der Prozess beginnen soll, war zunächst unklar. Unabhängig zu diesem Verfahren läuft im Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne eine Verhandlung zum eigentlichen Dopingfall der beiden Athleten. Kenteris und Thanou kämpfen vor der höchsten Instanz des Weltsports gegen eine drohende zweijährige Wettkampfsperre.
Das Sprinter-Duo wurde vom griechischen Verband SEGAS nicht bestraft. Der nationale Verband war nach einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass beide den Dopingtest nicht verweigert, sondern von dem Termin der Kontrolle im Olympischen Dorf keine Nachricht erhalten hatten. Der Weltverband IAAF akzeptierte dies nicht und legte beim CAS Einspruch gegen den Freispruch ein.








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