Wolf und Bär im Visier

29-Meter-Hochsitz für Behörden „kein Problem“

Steiermark
07.06.2025 14:10

Anfang des Jahres sorgte der Bau eines riesigen Jägerhochsitzes in der weststeirischen Gemeinde Bad Schwanberg für Aufsehen. Stolze 29 Meter ragt das Holzbauwerk auf der Koralpe in den Himmel. Der Erbauer ist kein Unbekannter in der Region, die Behörden attestieren ihm nun „freie Sicht“.

Die Bewohner der betroffenen Region staunten im Jänner nicht schlecht, als in einem Waldstück auf der Koralm ein Hochsitz von Tag zu Tag immer noch weiter in die Höhe wuchs. Erst bei 29 Metern war Schluss, womit der Erbauer nach einem Bericht in der „Krone“ sogar international für Schlagzeilen sorgte. „Dieser Jäger sitzt am höchsten“, titelte etwa die „Bild“.

„Darf der das?“, fragten sich sofort einige. Die Behörden jedenfalls rotierten und weder die zuständige Bezirkshauptmannschaft noch die Standortgemeine hatten spontan eine Antwort parat. Peter Masser als Bauherr, der in der Region seit Jahrzehnten mit diversen Energieprojekten von sich reden macht, vertrat seinen „Höhenflug“ von Beginn an gewohnt selbstbewusst: „Für eine Reviereinrichtung benötige ich keine Bewilligung“, sagte er damals in einem Interview mit der „Krone“.

Peter Masser hat viele Visionen für seine Heimatregion.
Peter Masser hat viele Visionen für seine Heimatregion.(Bild: Sepp Pail)

Wolf und Bär gesichtet
Die ungewöhnliche Höhe begründete der leidenschaftliche Jäger mit der topografischen Lage: „Nur so erfüllt der Ansitz seinen jagdlichen Zweck. Alle Bäume, die für einen Hochsitz geeignet gewesen wären, hat der Wind leider geknickt.“ Das Bauwerk sei stabil und gesichert, „schwindelfrei bin ich auch, und Angst kenne ich nicht“. Gesehen habe er „schon alles, auch Wolf und Bär“, erzählte der Eigentümer. Dies wäre aber noch ohne Mega-Hochsitz gewesen.

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Nach dem Forstgesetz und nach dem Jagdgesetz ergibt sich kein Handlungsbedarf, eine Genehmigung ist nach diesen Rechtsmaterien weder vorgesehen noch erforderlich.

Bezirkshauptfrau Doris Bund

Inzwischen ist viel Wasser die Sulm hinuntergeflossen – und die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat kürzlich die mit Spannung erwartete Entscheidung getroffen. Doris Bund, Bezirkshauptfrau von Deutschlandsberg, sagt auf „Krone“-Anfrage: „Nach dem Forstgesetz und nach dem steiermärkischen Jagdgesetz ergibt sich kein Handlungsbedarf, eine Genehmigung ist nach diesen Rechtsmaterien weder vorgesehen noch erforderlich.“ Nachsatz: „Die Beurteilung nach dem Baugesetz fällt in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.“

Meldepflicht besteht
Den zugespielten Ball hat Karlheinz Schuster, Ortschef von Bad Schwanberg, bereits aufgenommen. „Raumsachverständige haben sich das Bauwerk vor Ort angesehen. Das baupolizeiliche Überprüfungsverfahren kam zu dem Schluss, dass es sich zwar um ein meldepflichtiges Bauvorhaben handelt, dieses jedoch als bewilligungsfrei einzustufen ist. Der Hochsitz stellt aus Behördensicht kein Problem dar.“

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