Tschetschene (58) misshandelte seine heute 17-jährige Tochter viele Jahre und bedrohte ihren steirischen Freund. Dann gelang ihr die Flucht. Der Prozess in Leoben fand unter Polizeischutz statt.
Nahezu täglich soll der Tschetschene seine Tochter zumindest ab deren neunten Lebensjahr misshandelt haben. Es setzte Schläge mit dem Gürtel, der flachen Hand oder er stieß sie gegen Kommoden oder Nachtkästchen. „Immer, wenn sie sich nicht an seine Vorgaben hielt, wurde er gewalttätig und forderte Respekt ein“, erklärt die Staatsanwältin beim Prozess am Mittwoch in Leoben.
„Arme und Beine brechen“
Er drohte, sie zu töten, sollte sie keinen tschetschenischen Mann heiraten. Ihrem steirischen Freund drohte er, Arme und Beine zu brechen. Und dass er froh sein könne, wenn er mit dem Leben davonkommt. „Allein dass ein minderjähriges Kind woanders untergebracht wird, spricht Bände“, so die Anklägerin. Weil man nicht wusste, wie der kriminelle Familien-Clan reagieren wird, wurde unter Polizeischutz verhandelt.
Sie ist eine gute Schauspielerin. Sie ist im Stande, das so darzustellen, dass man ihr glaubt.
Der Angeklagte zu den Vorwürfen seiner Tochter
Nach einem gewalttätigen Vorfall an Weihnachten 2022, als er ihr Handy haben wollte, das ihr ihr Freund geschenkt hatte, traute sich die heute 17-Jährige auszubrechen. Am ganzen Körper zitternd schildert sie in einer Vernehmung die Gewaltexzesse. Auf die Frage, wann alles begann, erklärt die Jugendliche in steirischem Dialekt unter Tränen: „Es war eigentlich immer so.“
„Sie ist eine gute Schauspielerin“
Der Tschetschene selbst leugnet alle Vorwürfe, verharmlost sie. „Sie ist einfach eine gute Schauspielerin“, sagt er zum Schöffensenat. „Ihre Tränen waren immer ihre Waffe gegen mich. Ich habe sie auf das Töpfchen gesetzt und in den Kindergarten gebracht. Ich würde sie niemals schlagen. Keines meiner Kinder.“
Auf die Frage des Richters, wie er sich dann erkläre, dass unabhängige Personen zu dem Schluss kämen, dass das Mädchen über Jahre massiver psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt war, erklärt er trocken: „Sie ist im Stande, das so darzustellen, dass man ihr glaubt.“
Ihre Tochter verdient höchste Bewunderung, dass sie trotz des massiven Drucks, der auf sie ausgeübt wurde, ausgesagt hat.
Der Richter zum Angeklagten
„Jugendamt zwang sie zu lügen“
Ihre eigene Mutter will nichts von den Übergriffen mitbekommen haben. „Er war vielleicht einmal lauter, aber schlagen – niemals. Ich bin ein Tiger für meine Kinder, dann hätte ich was unternommen.“ – „Und warum sollte Ihre Tochter das erfinden?“, fragt der Richter. „Das Jugendamt hat sie gezwungen, die Anzeige zu machen, also musste sie lügen.“
Das Gericht hat keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 17-Jährigen: „Trotz des massiven Drucks, der auf sie ausgeübt wurde, hat sie ihre Aussage gemacht. Das verdient höchste Bewunderung“, so der Richter. Urteil: 6,5 Jahre Haft. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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