Verbot ignoriert

Neues Wohnwagenlager sorgte in Graz für Unmut

Steiermark
17.05.2025 10:10

Erst im März sorgte eine illegale Wohnwagensiedlung auf dem Parkplatz einer ehemaligen Billa-Filiale in der Kärntner Straße in Graz für Aufregung. Nun kamen wieder Roma mit ihren Campern in die Stadt, betroffen war ein Grundstück in Puntigam.

Direkt neben der Einfahrt zu dem Grundstück in der Gradnerstraße in Graz Puntigam steht ein rundes Verkehrsschild mit einem großen roten X. Es besagt ein absolutes Halteverbot – eigentlich. Die Eigentümer der Wohnwagen ignorierten das Schild: Sie schlugen am Freitag auf dem Grundstück ihr Camp auf– ohne Genehmigung.

Politische Aufregung
Das sorgt vor allem bei KFG-Klubobmann Alexis Pascuttini für Unmut: „Es ist inakzeptabel, dass nur wenige Wochen nach den Vorfällen in der Kärntner Straße beim ehemaligen Billa in Straßgang nun neuerlich wilde Camper in Graz ihr Wohnwagenlager aufgeschlagen haben. Dass die Behörden im Bereich der Nutzung von Privatflächen nur sehr eingeschränkt handlungsfähig sind, wie auch der Fall in Straßgang gezeigt hat, ist eine wirkliche Farce: Worauf warten die Verantwortlichen in Stadt und Land, denn wenn die jetzigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, müssen diese schleunigst geändert werden!“

Auf dem Grundstück herrscht eigentlich ein absolutes Halteverbot.
Auf dem Grundstück herrscht eigentlich ein absolutes Halteverbot.(Bild: (Korruptions-) Freier Gemeinderatsklub)

Erneut fordert der Politiker eine Verordnung der zuständigen Bau- und Anlagenbehörde. Diese solle ein Verbot für das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen erlassen. „Diese Verordnung soll dann gleich beim aktuellen Anlassfall in Puntigam greifen“, so Pascuttini.

Der Politiker kündigte an, sämtliche Verstöße der Camper gegen Verwaltungsvorschriften zur Anzeige zu bringen, insbesondere das Abladen von Müll auf Allgemeinflächen. Allerdings wurde Samstagabend gemeldet, dass die Roma bereits weitergezogen sind und das Grundstück verlassen haben. 

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Steirerkrone
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