Wegen Aussendung

Grasser blitzt mit Klage gegen Republik ab

Österreich
29.06.2013 07:51
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seiner Klage gegen die Republik Österreich wegen einer Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien anlässlich einer Hausdurchsuchung bei ihm abgeblitzt. Das Gericht entschied, dass Grasser die Kosten des Verfahrens in Höhe von 5.265,65 Euro tragen müsse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt Michael Rami erklärte, er habe seinem Mandanten empfohlen, in Berufung zu gehen.

Stein des Anstoßes ist eine Presseaussendung, die der damalige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien anlässlich der Hausdurchsuchungen bei Grasser am 26. Mai 2011 verfasst hatte. Infolge der Aussendung erschienen zahlreiche Medienvertreter vor der Wiener Wohnung des Ex-Ministers und berichteten intensiv über die Hausdurchsuchung. Grasser sah dadurch sein berufliches Fortkommen geschädigt und klagte die Republik Österreich.

Bei einer öffentlichen Verhandlung am 26. April 2013 vor dem Zivillandesgericht wurden die Argumente Grassers sowie des Pressesprechers dargelegt. Grasser erklärte, er habe seit der Aussendung und der massiven medialen Berichterstattung keine Kunden für sein Beratungsunternehmen im Inland mehr. Der Pressesprecher schilderte dagegen das große öffentliche Interesse am Verfahren gegen den Ex-Finanzminister, außerdem seien Ermittlungsschritte ohnehin innerhalb kürzester Zeit in den Medien breit berichtet worden.

Verschulden fehlt - Begehren nicht stattgegeben
Grassers Begehren auf Feststellung eines Amtshaftungsanspruchs gab Richterin Romana Wieser nicht statt. Die Presseaussendung sei im Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Causa und der Verpflichtung der Behörden, bei Hausdurchsuchungen Aufsehen und Belästigungen zu begrenzen, erfolgt. Es fehle allerdings am Verschulden - ein Verschulden sei aber für das Eintreten eines Amtshaftungsanspruchs notwendig, begründete die Richterin ihr 30 Seiten umfassendes Urteil.

Anwalt möchte in Berufung gehen
Die Argumentation des Gerichts sei für ihn nicht nachvollziehbar, so Grassers Anwalt Michael Rami. Die Ankündigung einer Hausdurchsuchung durch eine Presseaussendung habe es vorher nie gegeben und auch nachher nicht mehr. Die Rechtslage sei also heute dieselbe wie damals. Das Gericht komme außerdem zum klaren Ergebnis der Rechtswidrigkeit der Presseaussendung. Daher habe er seinem Mandanten Grasser empfohlen, gegen das Urteil Berufung zu erheben.

Gegen Grasser ist ein Verfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung anhängig, außerdem wird gegen den Ex-Minister wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG) ermittelt. Grasser hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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