Niemand habe damit rechnen können, dass bei sachgemäßer Verwendung eines Klettersteigsets ein Totalabsturz eintreten könne, erklärte Richter Norbert Hofer bei der Urteilsverkündung.
Der 33-jährige Deutsche war mit seinem 17-jährigen Landsmann auf eine Tour auf den "Direttissimia"-Klettersteig im Bereich der Ottenalm gegangen. Der Klettersteig gilt laut Gutachter Michael Larcher als "sehr schwer", beide Urlauber verfügten nach Angaben des Angeklagten jedoch über keine nennenswerten Erfahrungen mit anspruchsvollen Kletterrouten. Der 17-Jährige wollte überhaupt zum ersten Mal einen Klettersteig gehen.
Mangel beim Klettersteigset führte zum Absturz
Der junge Deutsche hatte sich die Ausrüstung zuvor ausgeborgt. Aufgrund eines versteckten Mangels beim Klettersteigset des 17-Jährigen kam es zum Absturz. Beide Schlauchbänder des Klettersteigsets waren gerissen.
Der Fehler an der Ausrüstung konnte laut Gutachten nicht bemerkt werden. Obwohl der Richter das Vorhaben, einen derart schwierigen Klettersteig zu gehen, als "Fehlentscheidung" einstufte, erklärte er, dass die Beteiligten den Absturz nicht vorhersehen konnten.
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