Zwölf Jahre lang schickte der Werkstätten-Besitzer Hitler-Grüße und Likes zu Bildern und Botschaften der NS-Zeit und verherrlichte damit die menschenverachtende Ideologie. Nach einem Geständnis muss er jetzt einen geführten Rundgang bei der KZ-Gedenkstätte machen.
Der Angeklagte ist ein einheimischer Familienvater (36) und Besitzer einer Kfz-Werkstätte. Und er hat offensichtlich Sympathien für das NS-Reich rund um die Führerfigur Adolf Hitler: 25 Anklagepunkte listet der Staatsanwalt beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht auf und wirft dem Flachgauer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g vor. „Hakenkreuze auf Facebook, Sieg Heil via Whatsapp und das ging über zwölf Jahre“, betont Staatsanwalt Florian Weinkamer und erzählt, dass der Angeklagte in Kontakt mit einer rechtsextremen Gruppe stand. Er habe sogar „mit der Tochter Hakenkreuze gebastelt“.
„Wirkt als wären Sie stolz auf Gesinnung“
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. „Sympathisiert hat er nicht, er hat es nur lustig gefunden“, führt der Verteidiger aus. „Ich habe es früher nicht ernst genommen, jetzt ist es anders. Es tut mir leid, da gibt es nichts schönzureden“, meint der Angeklagte selbst – und schweigt sonst zu den Fragen des Richters. Beispielsweise: Warum er Bekannte mit dem Hitler-Gruß begrüße oder warum er mit seiner fünf-jährigen Tochter Nazi-Symbole wie Hakenkreuze oder Siegrunen bastle. „Das wirkt so, als wären sie stolz auf diese Gesinnung“, befand der Vorsitzende.
Urteil: ein Jahr auf Bewährung. Zudem muss er per Weisung einen geführten Rundgang bei der KZ-Gedenkstätte Mauthausen machen.
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