Unlängst ärgerte sich ein Kollege: Einen Tag sei das Pickerl beim Auto abgelaufen gewesen – und schon hatte ihn ein Kontrolleur erwischt, Strafhöhe: nicht ohne. „Ja darf ein Kontrolleur das denn?“, empörte sich der Kollege. Was uns grundsätzlich zur Frage bewegte: Straßenverkehr, Bahn, Flug - welche Kontrollmitarbeiter in welchem Bereich dürfen eigentlich was?
Was den Straßenverkehr betrifft, ist die Antwort einfach: Vor allem in den heimischen Städten sind Mitarbeiter der Parkraumüberwachung und der Straßenaufsicht für die Überwachung und Einhaltung der Verkehrsordnung als Unterstützung der Polizei Gold wert.
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