Der paneuropäischen Partei Volt droht ein Strafverfahren. Sie hatte angekündigt, unter den Unterstützungserklärungen Tickets für ein Konzert von Taylor Swift zu verlosen. Das Innenministerium wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft.
Mit dem Gewinn würde die jüngere Generation dazu gebracht, sich mit europäischer Politik zu beschäftigen, hieß es Mitte April. Allerdings verstoßt die Partei damit gegen ein neues Strafgesetz. Das habe man nicht gewusst, darüber sei man vom Innenministerium in Kenntnis gesetzt worden, sagte Spitzenkandidat Alexander Harrer. Er entschuldigte sich für die Aktion. Das Gewinnspiel für das Konzert in Wien werde nicht mehr beworben, die bisherigen Unterstützungserklärungen seien gültig.
Das Innenministerium bestätigte den Vorfall. Seit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz von 2023 ist das Unterschreiben von Unterstützungserklärungen für einen Wahlvorschlag unter den Schutz des Strafrechts gestellt. Versprechen oder Angebote wie Bargeld, Konzerttickets oder Gutscheine könnten als „Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung“ bewertet werden.
Antritt gelingt wohl nicht
Unabhängig von einem möglichen Strafverfahren wird die Partei Volt wohl nicht auf dem Stimmzettel bei der EU-Wahl in Österreich stehen. Einen Tag vor dem Stichtag wurden rund 1000 Unterstützungserklärungen gesammelt, für einen Antritt sind 2600 nötig. Kleinparteien, die nicht von drei Nationalrats- oder einem EU-Abgeordneten unterstützt werden, müssen österreichweit bis Freitag, 26. April, 2600 Unterschriften sammeln.
Dass noch mehr als die Hälfte der Unterstützungserklärungen fehlt, begründet Spitzenkandidatin Nini Tsiklauri unter anderem im notwendigen Gang zum Gemeindeamt. Die Behörden hätten, vor allem am Land, meist nur dann geöffnet, wenn die meisten Menschen arbeiten. Eine Erklärung solle mittels ID Austria abgegeben werden können. Volt will jetzt laut eigener Aussage ein Volksbegehren starten, um den Prozess zu ändern.
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