57 Millionen Dollar

Schweden zahlte offenbar für “Pirate Bay”-Abschiebung

Web
07.09.2012 11:53
Schweden hat Kambodscha offenbar unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe für die Verhaftung und Abschiebung des "The Pirate Bay"-Gründers Gottfrid Svartholm Warg (Bild) ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 57 Millionen US-Dollar (45 Millionen Euro) gewährt. Die Vereinbarung sei am 5. September unterschrieben worden, heißt es.

Wie die "Phnom Penh Post" berichtet, unterzeichneten der kambodschanische Wirtschaftsminister Keat Chhon und die schwedische Botschafterin Anne Hoglund den Vertrag für ein Darlehen, dessen Zinsrate unter dem üblichen Marktwert liegt. Solche sogenannten "Soft Loans" werden meist an Entwicklungsländer vergeben.

Dass die Summe aber so rasch nach der Verhaftung von Warg am 30. August fließt, erinnert Kritiker an ein Kopfgeld. Ein Entwicklungsland mit Millionen zu einer Verhaftung zu drängen, sei eine fragwürdige Einflussnahme auf Politik und Behörden Kambodschas. Schließlich verfügt das Land über kein Auslieferungsabkommen mit Schweden, Warg wird also vermutlich nicht direkt dorthin abgeschoben.

Gegenüber der schwedischen Zeitung "The Local" sagte der kambodschanische Polizeisprecher Kirth Chantharith, man werde Warg abschieben - was dann geschehe, sei aber Sache der schwedischen Behörden.

Warg droht in Schweden ein Jahr Haft
Warg war 2009 in Schweden zu einem Jahr Gefängnis wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts verurteilt wurden, zum Haftantritt im April des Jahres jedoch nicht erschienen. Daraufhin wurde Warg international zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte er nach Schweden ausgeliefert werden, "kommt er hinter Gitter. Das ist völlig klar, weil er bei uns rechtskräftig verurteilt ist", so ein Sprecher des schwedischen Außenministeriums vor wenigen Tagen.

Haft- und Geldstrafen für "The Pirate Bay"-Gründer
Neben Warg waren beiden weiteren "The Pirate Bay"-Mitgründer Peter Sunde und Fredrik Neij sowie der wichtigsten Finanzier der Plattform, Carl Lundström, zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Diese wurde jedoch in allen drei Fällen 2010 in einem Berufungsverfahren reduziert. Warg erschien - angeblich wegen Krankheit - nicht zu diesem Termin, so wurde seine Verurteilung in Abwesenheit rechtskräftig.

Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen waren Warg und die drei anderen Angeklagten zur Zahlung 30 Millionen Kronen (3,6 Millionen Euro) Schadenersatz an Medienkonzerne wie Warner Bros., Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures verdonnert. Das Urteil galt als Etappensieg für die Musik- , Film- und Videospiele- Industrie im Kampf gegen das illegale Filesharing im Internet.

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