Der Mann war am Sonntag im geschlossenen Bereich der Küche eingesetzt gewesen und hatte an die Insassen des gelockerten Vollzugs das Mittagessen ausgegeben. Dabei dürfte die Überwachung des Häftlings völlig versagt haben, wie auch Erich Huber-Günsthofer, Leiter der Abteilung Sicherheit im Bauwesen in der Vollzugsdirektion, am Montag einräumte.
Wie die "Krone" am Dienstag erfuhr, gelang es dem Häftling, aus der Küche die spätere Tatwaffe - ein Messer - zu nehmen, sich davonzustehlen und im Bereich des gelockerten Vollzugs ein Fenster zu öffnen.
Aus zweitem Stock abgeseilt
Das Fenster war nicht durch massive Stäbe gesichert, sondern lediglich durch einen Feingitter - dieses diene laut Huber-Günsthofer lediglich dazu, zu verhindern, dass Gegenstände aus oder in das Fenster geworfen werden. Es stellte daher für den 37-Jährigen kein Hindernis dar. Dem Häftling blieb zudem auch noch Zeit, mehrere Tischtücher zusammenzuknoten. Damit seilte er sich schließlich, gänzlich unbemerkt, aus dem zweiten Stock des Gebäudes ab und flüchtete.
Hinzu kommt, dass sich der 37-Jährige nicht zum ersten Mal seiner Haftstrafe entziehen konnte. Bereits im Vorjahr war der Mann von einem Ausgang nicht zurückgekehrt. Warum der Häftling nach diesem Vorfall nicht konsequent überwacht wurde, ist fraglich. Die Möglichkeit zur Flucht kostete dem 72-jährigen Vater der Ex-Freundin jedenfalls das Leben (siehe auch Infobox).
Anwalt: "Mord war das keiner"
Geplant habe der 37-Jährige die Bluttat allerdings nicht, betonte sein Anwalt Nikolaus Rast am Montag. "Mord war das keiner", zeigte er sich überzeugt, vielmehr liege ein Totschlag vor. Sein Mandant habe sich in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung zur Bluttat hinreißen lassen.
So sei der Verdächtige laut Rast ausschließlich seines Kindes wegen aus der Justizanstalt geflohen: "Er ist ausgebrochen, um sein Kind zu sehen, das ihm wahnsinnig abgegangen ist und das man ihm vorenthalten hat." Sein Weg führte ihn schließlich zum Vater der Kindsmutter, die keinen Kontakt zu dem Häftling mehr haben wollte.
Messer "im Affekt" gezückt
Das Treffen mit dem 72-Jährigen verlief aus Sicht des geflüchteten Häftlings wenig zufriedenstellend. Der Pensionist blockte den eindringlichen Wunsch des 37-Jährigen, sein Kind treffen zu können, ab. Die "Verhandlungen" in der Wohnung in der Webgasse eskalierten, im Verlauf des Streits habe der Geflohene dann "im Affekt" ein Messer gezückt und mehrmals auf den Pensionisten eingestochen.
Die Verwahrung und Überwachung von Straftätern steht in diesem Jahr nicht das erste Mal im Kreuzfeuer der Kritik. Bereits im Mai war einem verurteilten Vergewaltiger die Flucht aus dem Heeresspital im Wiener Bezirk Floridsdorf geglückt. Der Mann war zwei Wochen lang untergetaucht, ehe er sich freiwillig bei der Polizei stellte. Auch in diesem Fall waren Fehler in der Überwachung eingeräumt worden (siehe Infobox).
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