Im Streit über eine Weitergabe von Google-Interna durch das deutsche Bundeskartellamt an Konkurrenten des Technologieriesen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde des Konzerns weitgehend zurückgewiesen. Nur ein einzelnes wörtliches Zitat aus internen Unterlagen Googles sei davon ausgenommen, teilte der BGH mit.
Bei den anderen strittigen Textpassagen habe es sich entweder anders als von Google beschrieben nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gehandelt, oder das Sachaufklärungsinteresse des Kartellamts habe das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens überwogen.
Deutschlands oberste Wettbewerbshüter wollen dem Konzern verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant, das das Unternehmen Fahrzeugherstellern grundsätzlich nur zusammen anbietet.
Im Kartellverfahren wollte das Amt Teile der Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten - darunter der Karten-Spezialist TomTom - offenlegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. Google beanstandete dies.
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