Telekom-Chef Hannes Ametsreiter war bereits einmal im Ausschuss als Zeuge geladen. Am Rande einer Pressekonferenz betonte Ametsreiter am Mittwoch einmal mehr, dass die Telekom voll mit der Staatsanwaltschaft kooperiere, aber dem U-Ausschuss aus rechtlichen Gründen den Bericht der Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO Deutschland nicht übermitteln kann. Er verwies dabei auf ein von der Telekom in Auftrag gegebenes Gutachten des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk.
Moser hingegen ließ dies nicht gelten. Sie kenne das Gutachten – eine Empfehlung, den Prüfbericht nicht an den Ausschuss weiterzuleiten, sei daraus nicht abzuleiten. Ametsreiter leiste dem Unternehmen mit seiner diesbezüglichen Weigerung einen "Bärendienst", denn damit würde der Konzern imagemäßig "im Eck der Vertuscher" bleiben.
Die Staatsanwaltschaft Wien lobt hingegen die Zusammenarbeit mit dem teilstaatlichen Konzern. Alle angeforderten Unterlagen seien übermittelt worden, das Gesprächsklima sei gut, so Sprecher Thomas Vecsey.
Lukrative Beraterverträge ohne Gegenleistung
Der Aufsichtsrat der Telekom Austria hatte die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO Deutschland im Vorjahr beauftragt, die Datensätze des Konzerns auf Verdachtsfälle zu untersuchen. Das hatte sich die Telekom 1,43 Millionen Euro kosten lassen. Ergebnis: Mehrfach stießen die Prüfer auf länger zurückliegende Beraterverträge zum Teil in Millionenhöhe, bei denen keine erkennbaren Gegenleistungen gefunden wurden. Der aktuelle Vorstand wurde hingegen entlastet. Der Bericht bzw. ein ausgewählter Teil davon wurde bei der Hauptversammlung am 23. Mai vorgelegt.
Die Telekom hat in Folge des Berichts als Privatkläger Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gestellt. Den aktuellen Stand wollte Ametsreiter am Mittwoch nicht kommentieren. Offen ließ er auch, wie viel jene Manager bisher an die Telekom zurückgezahlt haben, die durch eine vermeintliche Kursmanipulation zu einem Bonusprogramm von insgesamt knapp zehn Millionen Euro gekommen sind.
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