Bereits seit Jahren gibt es einen Rechtsstreit zwischen dem Yachtclub Breitenbrunn und der Gemeinde. In diesem geht es um die Frage, ob die Gemeinde den Seglern Schadensersatz leisten muss.
Breitenbrunn hatte einen Vertrag mit dem Klub, dessen Klubhaus sich am Gelände des Seebads befand. Als Grundeigentümer Esterhazy das Seebad umbauen wollte, mussten die Segler unfreiwillig weichen. Unter anderem für diesen Verlust ihres Klubhauses wollten sie Schadensersatz - in Summe geht es um rund 600.000 Euro. Die Sache ging bis zum Obersten Gerichtshof und landete schließlich wieder bei der ersten Instanz, dem Bezirksgericht.
Gemeinde gewann bisher alle Verfahren
Dort konnte die Gemeinde nun einen Erfolg für sich verbuchen. Das Klagebegehren des Yachtclubs wurde abgewiesen. Ein Ersatzanspruch für zukünftige Schäden aus einem weiteren Nutzungsentgang stehe nicht zu, stellte das Gericht fest. Zudem sei zwischenzeitig ein Ersatzobjekt gefunden worden. Schon aus diesem Grund könne gar kein weiterer Schadensersatz zustehen, heißt es in der Begründung. „Ich kann bestätigen, dass das Bezirksgericht Eisenstadt zugunsten der Gemeinde Breitenbrunn entschieden hat. Bisher konnten wir sämtliche Verfahren in dieser Sache inhaltlich gewinnen“, betont auch der Anwalt der Gemeinde, Johannes Zink.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Yachtclub Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen.
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