E-Mail, Telefon & Co.

Privates im Job – so viel ist am Arbeitsplatz erlaubt

Wirtschaft
07.06.2012 14:42
Nur kurz die Freundin anrufen, schnell einen Friseurtermin ausmachen, die privaten Mails checken - das kann im Laufe eines Arbeitstages durchaus vorkommen. Doch wie sieht das von der rechtlichen Seite her aus? Bringt man damit seinen Arbeitsplatz in Gefahr?

Internet und E-Mails
Etwa sechs von zehn Arbeitnehmern greifen laut Arbeiterkammer zumindest einmal pro Tag privat aufs Internet zu. Ob das zulässig ist oder nicht, ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Dein Arbeitgeber kann die private Nutzung vollständig untersagen, kann aber auch Regelungen treffen, die eine Nutzung möglich machen. Sofern es keine Betriebsvereinbarung gibt, die das regelt, solltest du das Thema einmal ansprechen, um nicht in einen Fettnapf zu tappen. Üblicherweise gibt es einen Hausbrauch, an dem du dich orientieren kannst.

In der Regel wird der Dienstgeber nichts gegen private Internetnutzung in Maßen haben, solange sie dich in deiner Produktivität nicht beeinträchtigt. Das gilt üblicherweise für Inhalte, die mit deiner beruflichen Tätigkeit zumindest entfernt zu tun haben bzw. einen Besuch von Nachrichtenportalen darstellen, mit denen du dich schnell auf dem Laufenden halten willst. Vorsichtig sein solltest du jedoch mit dem Download von Programmen, da du so möglicherweise einen Schaden verursachst. Es gab bereits Entlassungen aufgrund der Installation von Spielen.

Dasselbe gilt grundsätzlich auch für das Thema E-Mail. Solltest du deine berufliche Mail-Adresse auch privat benutzen, sei darauf eingestellt, dass dein Chef deine Mails kontrollieren darf. Er darf sie nicht lesen, dich jedoch darauf aufmerksam machen, wenn die private Nutzung für ihn nicht in Ordnung ist. Fallweise Nutzung ist jedenfalls nicht als Vertrauensverlust und somit auch nicht als Entlassungsgrund zu werten. Sei jedoch vorsichtig, wenn du bereits Verwarnungen erhalten hast - dann sieht die Sache schon anders aus.

Telefonate
Grundsätzlich gilt für Telefonate dasselbe wie für die Nutzung von E- Mail und Internetseiten: Es kann ein Verbot vom Arbeitgeber erlassen werden. Solange nichts geregelt ist, gilt: Wichtige Telefonate, die die Arbeitszeit und –leistung nicht weiter belasten, stellen keinen Entlassungsgrund dar. Auch dann nicht, wenn statt des Privathandys das Firmenfestnetz verwendet wird. Wichtige Gründe wären zum Beispiel familiäre Notfälle oder das Vereinbaren von Arztterminen. Eine konkrete Folge wird jedoch im Einzelfall zu prüfen sein. Denn hat es bereits Verwarnungen gegeben, gegen die verstoßen wurde, kann eine Entlassung durchgehen. Stundenlange Telefonate mit Freunden oder der Familie sind jedenfalls keine gute Idee.

Büromaterial & Werbegeschenke
Vorsicht ist auch bei Büromaterial und privat genutzten Werbegeschenken geboten. Denn streng genommen ist die private Nutzung nicht erlaubt - sie stellt eine Entwendung und somit einen Entlassungsgrund dar. Natürlich ist dies im Einzelfall zu prüfen: Ein billiger Werbekugelschreiber wird in der Regel kein Problem sein – wenn du aber höherwertige Werbegeschenke ohne nachzufragen für den Eigenbedarf verwendest, kann dein Dienstgeber gegen dich vorgehen. Dasselbe gilt für Druckerpapier, Büroklammern und Ähnliches. Bist du dir unsicher, dann immer besser vorher nachfragen. Das gilt auch für alte Waren, wie etwa in einer Bäckerei das Brot vom Vortag.

Fußball am Arbeitsplatz
Auch beim Mitverfolgen von sportlichen Großereignissen wie etwa der Fußball-EM ist Behutsamkeit angesagt: Auch wenn ein spannendes Match auf dem Spielplan steht, darfst du dieses ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht ansehen. Das gilt sowohl für TV-Übertragungen als auch für den Informationsbezug übers Internet. Ist dir bzw. euch im Team das Thema wichtig, besprecht es im Vorfeld mit dem Vorgesetzten. Vielleicht lassen sich Regelungen finden, dass die Arbeit für die Dauer des Matches unterbrochen wird und entsprechend als eingeschobene Freizeit oder Pause in den Zeitaufzeichnungen geführt wird. Ist der Chef jedoch dagegen, dann bleibt dir nur mehr eines: Urlaub nehmen und daheim schauen. Denn ein Missachten des Fußball-Verbots kann zur Entlassung führen.

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