Aufgrund der vermehrten Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza (auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet) bei Wildvögeln werden bestimmte Landesteile im Burgenland, in Nieder- und Oberösterreich sowie in Kärnten jetzt zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.
Wie die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) am Montag in einer Aussendung mitteilte, gilt ab Dienstag ab 50 Vögel bis auf Weiteres die Stallpflicht. Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden. Die Maßnahmen dienen der AGES zufolge dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Virus für Hühner und Puten meist tödlich
Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.
Säugetiere (u. a. Schweine, Pferde, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze) können sich ebenfalls mit Aviären Influenzaviren infizieren und erkranken. An den Menschen ist der Subtyp (A)H5N1, der derzeit in Europa auftritt, schlecht angepasst und Erkrankungen wurden bislang nicht beobachtet. In anderen Erdteilen werden sporadisch Übertragungen der Aviären Influenza auf den Menschen gemeldet.
Virus mittlerweile auch im Sommer nachweisbar
Aufgrund einer Anpassung des Geflügelpest-Virus an Wildvögel hat sich die gesamte epidemiologische Situation geändert: Während frühere Seuchenzüge in der EU in den Wintermonaten auftraten, ist das Virus mittlerweile auch über die Sommermonate in der EU ständig präsent.
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