Ein Salzburger (25) tätowierte sich ein Nazi-Symbol auf die Schulter - und das nach einer Verurteilung wegen Wiederbetätigung. Deswegen gab es diesmal keine Milde, sondern 18 Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die „schwarze Sonne“, ein Symbol der SS, mit einem Hakenkreuz. Das hat der Angeklagte auf dem rechten Schulterblatt. Staatsanwalt Marcus Neher bezeichnet das Tattoo als „eindeutiges Erkennungszeichen der Nazis.“ Und verrät auch, wie die Sache aufgekommen ist: „Am 23. April hat der Angeklagte vier Polizisten die Tür aufgemacht. Da war er Oberkörperfrei.“ Die Beamten erkannten sofort das Zeichen. Jetzt, am Dienstag, sitzt der Möbelpacker im Landesgericht vor den Geschworenen.
Ihr Vorstrafenregister ist sehr unerfreulich. Über mangelnde Geduld der Justiz dürfen Sie sich nicht beklagen.
Richterin Bettina Maxones-Kurkowski
Vor Jahren bereits wegen Wiederbetätigung verurteilt
Und erklärt den Grund: „Das war eine Rauschaktion. Ich war damals in einem schlechten Zustand, hatte Hass auf jeden. Die Tätowierung ist für mich auch ein Ausdruck für meinen Hass.“ Nämlich Hass auf Ausländer, wie der 25-Jährige ausführt. Das Symbol dürfte er sich zwischen 2019 und 2021 gestochen haben - der Angeklagte weiß es selbst nicht mehr so genau. Eines weiß er aber: Der Tätowierer war selbst ein „Vollnazi“. Warum gerade dieses Motiv, will die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski wissen: „Da hab ich nicht so nachgedacht. Das war irgendwie so: Da machst mit, das ist lustig.“ Die Richterin grätscht verbal ein, betont: „Genau dieses Mitmachen ist gefährlich.“ Sie erinnerte den Angeklagten an den 11. Dezember 2017: Da saß der Möbelpacker ebenfalls vor Geschworenen im Landesgericht. Auch wegen Wiederbetätigung. Weil er mit einer Gruppe am Bahnhof „Sieg Heil“ geschrien hat. Die Richterin zitierte seine damaligen Aussagen im Prozess: Alkoholrausch, Gruppendynamik. Schon damals habe er Besserung gelobt: „Und seither hatten sie sieben Strafverhandlungen.“ Vor allem aufgrund von Körperverletzungen. Eine solche wird ihm auch diesmal vorgeworfen: Er soll einen Mann mit Faustschlägen bewusstlos geschlagen haben. Was der Angeklagte bestreitet. Das wird aber in einem anderen Prozess verhandelt.
Die Geschworenen erklärten ihn wegen Wiederbetätigung für schuldig: 18 Monate Gefängnisstrafe für den rückfälligen Straftäter, rechtskräftig.
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