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Rechtliche Lage

Streiche zu Halloween: Wann der Spaß strafbar wird

Leben
30.10.2023 06:00

Süßes oder Saures, was für ein Spaß! Doch der kann Folgen haben, wenn aus harmlos gemeinten Streichen plötzlich eine Straftat wird. Und nein, auch junges Alter schützt nicht vor Konsequenzen. Wie weit Ihr Sprössling gehen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Wir klären auf.

Wer nichts hergibt, wird bestraft: Dessen Haus wird mit Eiern beworfen, dessen Tür mit Kunstblut beschmiert, dessen Auto in Klopapier gewickelt. Sind Sie auch der Meinung, das darf man zu Halloween? Dann täuschen Sie sich. Das Bundeskriminalamt warnt regelmäßig vor Halloween: „Nicht jeder für Kinder und Jugendliche harmlos wirkende Streich befindet sich im Rahmen der Gesetze.“

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