Weil ein 77-jähriger Spittaler aus Kärnten vergangenen Sommer einen Straßenarbeiter bei Mäharbeiten übersah und ihn tötete, musste sich der Pensionist am Mittwoch vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Der Oberkärntner zeigte sich beim Prozess uneinsichtig.
5. Juli 2022: Ein 60-jähriger Straßenarbeiter war mit Mäharbeiten auf einer Gemeindestraße in Spittal an der Drau beschäftigt, als er plötzlich von einem Auto erfasst wurde und dabei tödliche Verletzungen erlitt. Der Unfalllenker: ein 77-Jähriger mit einer Seh-Wahrnehmungseinschränkung.
Laut Anklage war der 77-Jährige nicht nur zu schnell unterwegs, sondern habe auch die Warnschilder, welche am Straßenrand aufgestellt wurden, ignoriert. Beim Prozess gab der pensionierte Mitarbeiter der Stadt Spittal an, dass der Unfall „Schicksal“ gewesen sei.
Der Tocker ist mir reingelaufen.
soll der Angeklagte gegenüber Unfallzeugen gesagt haben
Trotz Sehbehinderung hinterm Steuer gesessen
Der Angeklagte leidet seit einem Schlaganfall an einer Gesichtsfeldeinschränkung. Deshalb rieten ihm auch Ärzte vom Autofahren ab. „Eine Zeit lang bin ich nicht mit dem Auto gefahren, ein paar Monate. Dann war es meines Erachtens wieder normal, wie immer. Nach meinem Befinden hat sich das so gebessert, dass ich keine Einschränkung mehr habe“, sagt der 77-Jährige zu Richterin Claudia Bandion-Ortner beim zweiten Prozesstag am Mittwoch.
Frau Rat ließ sich aber nicht von den Argumenten des Angeklagten beeindrucken und verurteilte den 77-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung zu einem Jahr bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe. „Alleine die Geschwindigkeitsübertretung in der Gefahrenzone bedeutet eine grobe Fahrlässigkeit“, so Bandion-Ortner bei der Urteilsverkündung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
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