Richterin beinhart

Irrtümlich erhaltene 45.000 € verprasst – fünf Monate Haft

Steiermark
11.01.2012 12:57
Weil ein steirisches Ehepaar im Sommer 2011 irrtümlich überwiesenes Geld – rund 45.000 Euro – ausgab und es dann, als der Fehler ruchbar wurde, nicht mehr zurückzahlen konnte, musste es sich am Mittwoch wegen Unterschlagung im Grazer Straflandesgericht verantworten. Beide fühlten sich schuldlos, wurden jedoch zu jeweils fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das steirische Ehepaar war mit seiner Firma längst im Konkurs, als auf dem früheren Geschäftskonto rund 45.000 Euro einlangten. Nachdem sich der Masseverwalter nicht zuständig fühlte, nahmen die beiden das Geld gerne an und verwendeten es zur Tilgung ihrer Schulden. Doch gleich darauf wollte der unfreiwillige "Spender" - eine Wohnbaufirma, die das Geld irrtümlich überwiesen hatte - die ganze Summe zurück. Da war allerdings nichts mehr vorhanden, und so kam es zur Anklage wegen Unterschlagung.

Betrag war innerhalb von drei Tagen ausgegeben 
Beide fühlten sich nicht schuldig. "Ich hab' gedacht, das ist von einer schwedischen Firma, die mir noch Geld schuldet", gab der Angeklagte an. Er war außerdem der Meinung, "die Bank hätte nachfragen müssen, ich hatte auf das Konto gar keinen Zugriff". Er will von dem Geldinstitut keine Informationen erhalten haben, was der Bankangestellte aber bestritt: "Ich habe die Rechnungsnummer und den Absender genannt, die haben auf jeden Fall gewusst, woher das kommt und wie viel das ist." Auf jeden Fall war der ganze Betrag innerhalb von drei Tagen auch schon ausgegeben und bis heute nicht zurückbezahlt. "Das Geld war so schnell weg, so schnell hat man gar nicht schauen können", so Richterin Sandra Berzkovits.

Richterin: "Ich glaub' Ihnen einfach nicht"
"Das ist eine unglaubliche Verkettung von unglücklichen Umständen", beschrieb es der Anwalt des Paares. Mittlerweile hat sich auch die Gebietskrankenkasse gemeldet und will zusätzlich 32.000 Euro, weil der Angeklagte als Firmenchef ein Jahr lang keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben soll. Doch dieser Punkt wird nun gesondert verfolgt, für den Rest wurde das Paar schuldig gesprochen. Fünf Monate bedingte Haft lautete das Urteil. "Kurze Erklärung: Ich glaub' Ihnen einfach nicht, was Sie gesagt haben", so die Richterin knapp und unmissverständlich.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt