Das Familienglück könnte perfekt sein. Sabine W. findet samt Mann und dem vierjährigen Sohn ihre Traumwohnung in Mödling. Einziges Manko: Es fehlt ein Aufzug. Diesen könnte die Bankangestellte und Leistungssportlerin aber gut gebrauchen. Sie ist aufgrund eines Wirbelsäuleninfarktes seit 2009 auf einen Rollstuhl angewiesen.
Das sollte aber kein Problem sein, versichert man der jungen Familie, ein Aufzug sei ohnehin in Planung. Und tatsächlich unterzeichnet die Mehrheit der Wohnungseigentümer den Beschluss zum Bau eines Aufzuges. Überglücklich unterschreibt die Familie den Kaufvertrag und startet mit dem Umbau der Wohnung.
"Ein Lift bringt schlechtes Karma"
Nur einen Monat später kommt die Hiobsbotschaft: Der Lift kann doch nicht gebaut werden. Eine Wohnungseigentümerin hatte den Mehrheitsbeschluss wegen eines Formalfehlers beanstandet. Ihre Begründung: "Ein Lift bringt schlechtes Karma."
Apropos "Karma": Dieselbe Dame - sie war übrigens die zweite Bieterin für die jetzige Wohnung der jungen Familie - hatte sich zuvor noch für einen Aufzug ausgesprochen. Erst als die Wohnung der Familie zugesprochen wurde, war der Lift plötzlich "schlecht".
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