Wo sind Brauchtumsfeuer in der Steiermark erlaubt? Was sollte man unbedingt beachten? Die „Krone“ beantwortet sechs wichtige Fragen zum Thema Osterfeuer.
Wann darf ein Osterfeuer entzündet werden?
Als Brauchtumsfeuer sind Osterfeuer grundsätzlich erlaubt - allerdings nur von Karsamstag, 15 Uhr, bis Ostersonntag, 3 Uhr.
Darf ich als Privater ein Osterfeuer entzünden?
Das kommt ganz darauf an, wo Sie zuhause sind. In den meisten steirischen Gemeinden gibt es keine Einschränkungen. In Graz hingegen herrscht ein vollständiges Verbot, in vielen Gemeinden südlich der Landeshauptstadt darf nur ein offiziell veranstaltetes Feuer pro Gemeinde entzündet werden (die gesamte Liste sehen Sie unten).
Moment mal, müssen nicht alle Osterfeuer behördlich gemeldet werden?
Das hatte die Landesregierung vor und im Jänner auch so angekündigt. Es sollte auch ein Beauftragter pro Feuer genannt werden. Der Plan wurde aber - zumindest für heuer - fallengelassen. Es seien noch zu viele Details zu klären.
Was darf im Osterfeuer verheizt werden?
Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z. B. Laub) und unbehandeltes Holz (z. B. Baumschnitt), darauf weist der Landesfeuerwehrverband hin. Tabu sind Kunststoffe, Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke, Gummi, Möbelstücke.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten?
Die Feuerwehr rät, ausreichend Abstand einzuhalten (zumindest 50 Meter zu Gebäuden und Straßen und 40 Meter zu Bäumen und Hecken), auf keinen Fall Brandbeschleuniger zu verwenden, ausreichend Löschmittel wie Wasser, Feuerlöscher oder Sand bereitzuhalten - und das Feuer niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Auch Tiere brauchen Schutz: Das Brennmaterial daher bitte kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit Tiere die Flucht ergreifen können.
Und welches Wetter ist für Samstag angesagt?
Nun, Idealbedingungen schauen anders aus. Es ist kühl bei maximal 10 Grad, Regen ist möglich. Und gerade im Norden weht lebhafter Wind, was durchaus für Gefahr sorgen könnte.








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