
Weil sie nach einer alkohol- und sexgeschwängerten Nacht drei Bekannte fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigte, stand eine heute 18-Jährige in Eisenstadt vor Gericht
Wild muss sie gewesen sein, die besagte Partynacht im Südburgenland im vergangenen Sommer. Und sie hatte für gleich vier Personen ein (juristisches) Nachspiel. Denn im angeheiterten Zustand hatte eine damals noch 17-Jährige mitten in der Nacht eine Stunde lang Sex mit drei Bekannten. Doch am Tag darauf bezichtigte sie die Männer plötzlich der Vergewaltigung und zeigte sie - noch immer betrunken - bei der Polizei an. Die jungen Männer fielen aus allen Wolken, als sie von der Exekutive einvernommen wurden, und konnten die Vorwürfe nicht glauben. Sie alle bestätigten zwar den Geschlechtsverkehr, der sei jedoch einvernehmlich gewesen. Durch die Ermittlungen der Exekutive entlastet, wurden die Verfahren gegen die Beschuldigten eingestellt.
Vermeintliches Opfer wegen Verleumdung vor Gericht
Gegen die mittlerweile 18-jährige Frau - sie stand bereits wegen Drogendelikten einmal vor Gericht, kam damals jedoch mit einem blauen Auge davon - wurde Anklage wegen Verleumdung erhoben, weil sie ihre drei Bekannten zu Unrecht beschuldigt hatte. In weißen Jeans, weißen Stoffschuhen und grauem Kapuzenpulli betrat die junge Frau den Gerichtssaal und nahm Platz. Ehe der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte, erklärte er, dass sich seine Mandantin schuldig bekennen werde, die Männer verleumdet zu haben, und bat schon im Vorfeld um ein „mildes Urteil“. Frau Rat zeigte sich gnädig mit der Teenagerin, die derzeit eine Lehre macht: Wenn die 18-Jährige 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableistet, wird das Verfahren eingestellt.
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