Der frühere Schiedsrichter Manuel Gräfe erhält in seinem Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen Altersdiskriminierung!
Der 49-jährige Berliner hat aber keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Bundesliga-Referees zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden.
Im Kern ging es beim Prozess um die vom DFB praktizierte Altersbegrenzung von 47 Jahren für Unparteiische der Deutschen Bundesliga. Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen.
Er hatte den Verband, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisierte, auf Schadenersatz in Höhe von 190.000 Euro verklagt. Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass „ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden“, hatte Gräfe während der Verhandlung am 16. November betont. Der DFB bestreitet das.
Nach Ansicht des Gerichts habe der Unparteiische keinen Leistungsnachweis erbringen können, weshalb er noch auf die Schiedsrichterliste gehöre. Die Altersgrenze ist nicht in den DFB-Statuten festgeschrieben, aber gängige Praxis seit vielen Jahren.
DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich brachte kürzlich eine Aufweichung ins Gespräch. Die 47 Jahre sollen nur noch ein Orientierungspunkt sein.
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