Ungeeichtes Gerät

Waagen-Wirbel geht in die nächste Runde

Steiermark
23.12.2022 07:30

Obwohl ungeeicht, wird, wie berichtet, eine Brückenwaage in Niklasdorf dennoch von der Polizei für Überprüfungen von Lkw benutzt. Laut Polizei ein gesetzeskonformer Vorgang. Dem kann ein Experte auf dem Gebiet Eichservice von Waagen aller Art nichts abgewinnen... 

Großes Echo herrschte auf die „Krone“-Geschichte rund um eine seit vielen Jahren nicht mehr geeichte Brückenwaage des Zollamtes Niklasdorf, welche aber von der Verkehrsinspektion Leoben weiterhin zum Wiegen von Lkw verwendet wird. Anwalt Marc Simbürger hat Einspruch gegen die Strafe eines Mandanten erhoben und überlegt eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauchs.

Experte sieht Polizei-Ansicht kritisch
Gemeldet hat sich auch Andreas Rauch, Chef des gleichnamigen Unternehmens, welches Eichservice von Waagen aller Art anbietet und als Kooperationspartner der Bautechnischen Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg fungiert. Die Ansicht der Polizei, dass eine Eichung der Brückenwaage rechtlich nicht nötig sei, teilt der Experte keinesfalls: „Eine Strafe darf nur nach einer rechtsgültigen Messung erfolgen. Dafür ist eine Eichung des Geräts notwendig. Alles andere würde das in Österreich geltende Eichgesetz ad absurdum führen. Alle zwei Jahre muss geeicht werden.“

Die vom Finanzministerium angegebenen zu hohen Eichkosten kann er nicht nachvollziehen: „Eine Nacheichung einer 50-Tonnen-Waage kostet etwa 1600 Euro für zwei Jahre. Das ist doch leistbar. Wenn nicht, biete ich auch einen Sonderrabatt an, damit wieder ordentlich gewogen werden kann. Wir würden das sogar noch in diesem Jahr schaffen.“ Na, das sollte doch machbar sein!

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