„Äußert prekäre Lage“

Nach Graz nun auch Judenburg in Finanznöten

Steiermark
14.12.2022 21:37

Die finanzielle Lage sei „äußerst prekäre“, so ein Prüfbericht der Gemeindesaufsicht für das steirische Judenburg. Die Bürgermeisterin durchforstet nun Förderungen und muss Projekte auf Eis legen.

Nach der Stadt Graz steckt auch Judenburg in Finanznöten: Im 160 Seiten langen Prüfbericht der Gemeindeaufsicht für den Zeitraum 2020/21 wurden 300 Empfehlungen und Kritikpunkte aufgezeigt, es gibt viele Fehler, Unklarheiten und Lücken. Bereits 2016 kam von der Gemeindeaufsicht heftige Kritik.

Bürgermeisterin Elke Florian (SPÖ), die erst seit Juni 2022 im Amt ist, lud Mittwochabend zum Pressegespräch. Hauptthema war selbstredend die Finanzsituation: „Ich nehme die Kritikpunkte sehr ernst und stimme großteils auch mit dem Bericht überein“, so Florian. Über den Leitfaden sei sie sogar sehr froh, da sie sich bereits ähnliche Fragen gestellt hatte.

Rotstift bei Förderungen und Investitionen
Die Bürgermeisterin wolle sich vor allem Förderungen genau anschauen, manche Projekte hätte man jetzt schon streichen müssen, auch das „digitale Amt“ sei schon in Umsetzung. Zu Kündigungen in der Verwaltung soll es dadurch aber nicht kommen, auch wenn es für gewisse Posten keine Nachbesetzungen mehr geben soll. Ebenso die Buchhaltung wolle man mit Jänner 2023 umstellen.

„Die Lage ist in den Griff zu bekommen“, glaubt Florian. Trotz des prognostizierten Abgangs von 1,5 Millionen Euro für 2023 - daran seien vor allem gestiegene Kosten bei Energie und Personal schuld. Die Summe sei aber sehr konservativ berechnet worden. 

Prüfbericht bei Staatsanwaltschaft
Gespräche mit dem Vorgänger Hannes Dolleschall, der Stadtchef im Prüfzeitraum war, hat die nunmalige Bürgermeisterin noch keine geführt. Nach den Warnungen 2016 sei Einiges dennoch umgesetzt worden, manches aber gar nicht oder nur zum Teil.

Am Donnerstag in der Gemeinderatssitzung wird der Prüfbericht behandelt. Außerdem wurde jener bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet: Es bestehe der Verdacht auf strafbare Handlungen.

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