Zweifacher Mordversuch

18-Jähriger muss für zehn Jahre ins Gefängnis

Salzburg
01.12.2022 18:23

Zwei Bauchstiche mit einem Jagdmesser im Zuge eines blutigen Streits im Lehener Park werteten die Geschworenen am Donnerstag im Salzburger Landesgericht als zweifach versuchten Mord. Ein Nigerianer soll nun zehn Jahre absitzen - nicht rechtskräftig.

Das Ganze war ein Fehler, hatte der angeklagte Nigerianer (18) bereits am ersten Prozesstag im Schwurgerichtssaal des Salzburger Landesgerichtes eingeräumt: „Es tut mir leid, dass ich fast wen getötet habe.“ Die Stiche mit einem 30 Zentimeter langen Jagdmesser auf zwei unbewaffnete Kontrahenten gab er unumwunden zu, er habe es „aus Angst vor Schlägen“ getan, erzählte der zweifach vorbestrafte Jugendliche: „Ich war eingekreist und ich dachte, ich bin der Nächste.“

Stiche nach Provokation
Die blutigen Szenen hatten sich am 8. Jänner im Lehener Park in Salzburg abgespielt - bekanntermaßen ein Umschlagplatz und Treffpunkt für Suchtgifthändler. Ein Revierstreit dürfte auch der Hintergrund des Treffens zweier Gruppen gewesen sein: auf der einen Seite der Angeklagte mit zwei ebenfalls jungen und kriminellen Freunden, auf der anderen mehrere Afghanen. Laut dem Staatsanwalt soll der 18-Jährige nach einer Provokation zugestochen haben - zweimal. Beide Opfer erlitten Bauchstiche und überlebten nur dank einer Notoperation.

Laut Gerichtsmedizinern deuten die Verletzungen auf einen „Kraftaufwand“ bei der Stichführung hin. Aber: Einen Tötungsvorsatz bestritt der 18-Jährige bis zuletzt. Er wollte die zwei Kontrahenten nur verletzen.

Über den zweiten Verhandlungstag am Donnerstag hörte der Geschworenensenat mit der vorsitzenden Richterin Christina Bayrhammer etliche Zeugen an - unter ihnen auch die von Weißer-Ring-Anwalt Stefan Rieder vertretenen beiden Opfer. Erst am späten Nachmittag, gegen 18 Uhr, entschieden die acht Geschworenen mehrheitlich auf zweifach versuchten Mord. Die Richterin verkündete die Strafe: zehn Jahre Freiheitsstrafe. Zudem wurde der 18-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Straftäter eingewiesen. Das Urteil nahm er an, es ist aber nicht rechtskräftig.

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