Ein Gerichtsfall, der sprachlos macht. Ein damals 14-Jähriger, knapp strafmündig geworden, vergewaltigt ein fünfjähriges Mädchen. Zerrt es in einen dunklen Keller, stellt einen „Aufpasser“ ab, sollte das kleine Kind weglaufen wollen!
Ein Urteil dafür, das ebenso sprachlos macht: Ein Jahr bedingt bekam der mittlerweile 16-jährige Bursch im Landesgericht Feldkirch (Vbg.). Er muss keinen Tag ins Gefängnis für seine abscheuliche Tat! Der Richter begründet dies mit dem Jugendstrafrecht, das vor allem unbescholtenen Ersttätern eine Chance geben soll, damit sie nicht ganz straucheln auf ihrem Lebensweg. In diesem furchtbaren Fall ist es aber eine vergebene Chance.
Denn dieses unverständlich milde Urteil macht es unmöglich, dem jungen Vergewaltiger eine Therapie anzuordnen - wenn man schon von Chancen redet! Das hätte man mittels psychiatrischen Gutachtens untermauern können, das nicht eingeholt wurde. Denn der Bursch kann gefährlich sein, kann so etwas wiederholen - noch brutaler sein geht ja kaum noch. Und es hätte ein wesentlich strengeres Urteil gebraucht - auch im Jugendstrafrecht ist unbedingte Haft vorgesehen, in diesem Fall bis zu fünf Jahre. Und damit die Möglichkeit, eine Therapie in Haft zu überwachen. Diese Chance ist vergeben.
Und was ist mit der Chance für das Kind? Ein Mädchen, fünf Jahre alt, vergewaltigt. Schmerzengeld bekommt es, 2000 Euro, für Therapien. Und die Gewissheit, dass eh alles nicht so schlimm gewesen sein muss, bei diesem Urteil ...









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