Freispruch für Postler

Nach Urteil: Lügen beim Contact Tracing erlaubt

Kärnten
30.08.2022 09:00

Zwei Jahre lang war die Corona-Kontaktverfolgung eines der wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie - jetzt ist plötzlich alles anders. Das Contact Tracing ist großteils eingestellt, zum anderen hat der Oberste Gerichtshof jetzt überraschend einen Kärntner (39) freigesprochen, der über seine Covid-Erkrankung falsche Angaben gemacht hatte.

Der 39-Jährige war einer von vielen Beschuldigten, die seit Beginn der Corona-Pandemie wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ vor Gericht landeten. Auch dem Kosovo-Rückkehrer wurde vorgeworfen, über seine Covid-Erkrankung falsche Angaben gemacht zu haben. Konkret hatte er im Juli 2020 gegenüber zwei Amtsärztinnen Angaben verweigert, mit welchem Bus er wie nach Kärnten eingereist war und dazu noch falsche Angaben beim Contact Tracing gemacht.

Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte den Postler daher zu einer Strafenkombination aus Geldbuße und bedingter Haft.

Keine konkrete Gefahr
Der Mann fand sich damit ab, die Justiz intern allerdings nicht. Die Generalprokuratur, zur Wahrung des Gesetzes verpflichtet, brachte das Kärntner Urteil zwei Jahre nach der „Tat“ vor den Obersten Gerichtshof. Und dieser sprach den Verurteilten vorige Woche überraschend frei. „Die Erstattung falscher Angaben beim Contact Tracing ist nicht typischerweise geeignet, die konkrete Gefahr der Verbreitung der Krankheit herbeizuführen“, heißt es. Man könnte auch sagen: Lügen erlaubt!

Wie wirkt sich diese Entscheidung auf anhängige Verfahren aus? Am Mittwoch wird in Klagenfurt ja bereits wieder ein ähnlicher Fall aus Velden verhandelt. Gerichtssprecher Christian Liebhauser: „Natürlich wird man sich diesen im Lichte des OGH-Urteils betrachten müssen.“ Dazu kommt, dass die Kontaktverfolgung mittlerweile ja großteils eingestellt wurde und sowieso alles anders ist ...

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