Eine obdachlose Juristin, die in der Oststeiermark in einem Zelt im Wald lebt, soll einen Spaziergänger mit einem Stanleymesser verfolgt haben. „Er hat mich belästigt“, erklärt sie beim Prozess in Graz. Das Opfer - ein schwerhöriger 73-Jähriger - rettete sich zu Nachbarn. Die 50-Jährige ist psychisch schwer krank und wurde eingewiesen.
Vier Jahre lebte die 50-Jährige in Wien auf der Straße. „Aber nur im Winter“, erzählt sie Richterin Elisabeth Juschitz. „Im Sommer bin ich herumgeradelt und hab mir Sachen angeschaut.“ Vergangenen Herbst kam sie zurück in ihre oststeirische Heimat. „Ich wollte sesshaft werden.“ Allerdings ging sie nicht heim, sondern in den Wald. „Ich wollte noch einen Winter im Freien verbringen.“
„Ich hab mich sehr provoziert gefühlt“
Zwischen den Bäumen campierte sie in einem Hängezelt - mit Erlaubnis des Waldbesitzers. „Was ist an dem Tag passiert?“ Einfühlsam befragt die Richterin die Frau. „Ich habe gerade eine Plane über mein Zelt gezogen.“ - „Dabei hatten Sie ein Stanleymesser in der Hand?“ - „Ja, um die Schnüre anzuschneiden.“ Plötzlich war da ein Mann: „Warum ziehst nicht zu deinen Verwandten?“, habe er gefragt. Sie habe sich sehr provoziert gefühlt.
In meinem Kopf hat es Klick gemacht und ich bekam Angst, dass der Mann wiederkommt.
Die Betroffene
Die 50-Jährige lief ihm mit dem Messer in der Hand nach, stach in seine Richtung. „Ich hatte große Angst“, sagt der schwerhörige 73-Jährige, der seine Post holen war. „Sie war sehr in Rage. Ich hatte mit der Reaktion nicht gerechnet.“ Er rettete sich zu Nachbarn, die die Polizei alarmierten. „Die Situation war schon bedrohlich wegen der Schreie und dem Messer“, schildern sie.
Sie wollen eine Wohnung haben und eine Arbeit. Ich glaube nur, dass es ohne Medikamente dieses Leben für Sie nicht geben wird.
Richterin Elisabeth Juschitz
„Eingesperrt zu sein, ist schon sehr traurig“
„Haben Sie eine Erklärung dafür, dass das Opfer Angst hatte?“, fragt die Richterin die Juristin. „Ich vermute, weil ich laut geschrien habe.“ Sie habe sich aber belästigt gefühlt und auch Angst gehabt. „Ich wollte nur meine Ruhe.“ Krank sei sie nicht, „zumindest habe ich das bisher geglaubt“. Dass sie eingesperrt bleiben soll, mache sie sehr traurig.
Die Betroffene leidet an einer paranoiden Schizophrenie, die zu dieser Tat geführt hat. Sie hat allerdings keine Krankheits- oder Therapieeinsicht.
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl
Gutachter Manfred Walzl sieht ohne Behandlung eine große Wiederholungsgefahr. Deshalb beschloss der Schöffensenat auch die Einweisung. Die Steirerin erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Beschluss ist nicht rechtskräftig.














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