Weder für Finanz noch Justiz war ein Unternehmerpaar ein unbeschriebenes Blatt - beide haben bereits Vorstrafen. Dennoch konnten sie wieder als Geschäftsführer einer Luxus-Leasingwagenfirma arbeiten. Und landeten erneut als unbelehrbare Steuersünder vor Gericht. Diesmal reichte es einer Richterin am Landesgericht Klagenfurt: Der Mann muss in Haft!
Ob Bentley oder Mercedes - das Angebot eines Leasing-Spezialisten für Autos der Luxusklasse war groß. Allerdings muss das Geschäft nun wohl ein Weilchen ruhen. Denn der Unternehmer sowie seine Frau wurden am Landesgericht Klagenfurt rechtskräftig nach dem Finanzstrafgesetz verurteilt. Erneut! Was die Frage aufwirft, wie die beiden Steuersünder überhaupt noch als Geschäftsführer eingesetzt werden konnten. Diesmal ging es wieder um Steuerhinterziehung. Umsatzsteuer sowie NOVA waren nicht abgeführt worden, insgesamt soll ein Schaden von rund 1,7 Millionen Euro entstanden sein.
Acht Monate hinter Gittern
„Aufgrund der Vorstrafe wurde über den Angeklagten diesmal eine unbedingte Haftstrafe verhängt“, bestätigt Sprecher Christian Liebhauser-Karl. Die beiden Boliden-Profis müssen gemeinsam 1 340,000 Euro Strafe bezahlen, zudem landet er für acht Monate hinter Gittern. Wie sich die Strafe bemisst, erklärt Liebhauser: „Der straf bestimmende Wertbetrag wird verdoppelt und von dieser Summe dann ein Strafbetrag berechnet.“ Dass unbedingte Haftstrafen dazukommen, passiert nur selten - sollte schwarzen Steuer-Schaden aber doch zu denken geben.
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