Erneut verurteilt

Sein Anwalt musste Fellner vor Gericht „spielen“

Porträt von Gabriela Gödel
Von Gabriela Gödel

Wenn der Angeklagte in einem Medienverfahren nicht vor Gericht erscheinen will, kann er einen „Machthaber“ einsetzen, der ihn so vertritt, als würde er selbst da sein. Medienmacho Wolfgang Fellner tat dies - es wurde skurril.

Der Anwalt Fellners, Georg Zanger, trat also als Wolfgang Fellner vor Richter Christian Noe - und wurde dementsprechend als „Herr Fellner“ angesprochen! Konkret ging es um einen Artikel in Fellners Gratisblatt und Online-Medium, in dem er die Vorwürfe zweier Moderatorinnen der sexuellen Belästigung als „frei erfunden“ titulierte. Er stützte sich dabei auf ein Privatgutachten und „Rufmord“ ihm gegenüber.

Mittlerweile gibt es gegen Fellner aber eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Zahlung von 120.000 Euro teilbedingt - und nun kam die nächste dazu. Wegen übler Nachrede. Da nützte es nichts, als „Herr Fellner“ vulgo Anwalt Zanger meinte, „frei erfunden sei in seinem Sinne dasselbe wie frei empfunden“. Antworten auf Fragen des Moderatorinnen-Anwalts Michael Rami verweigerte er.

„Der Tatbestand der üblen Nachrede ist ganz klar durch die Wortwahl ,frei erfunden‘ vervollständigt“, begründete der Richter schließlich das Urteil. Der Schuldspruch ist ebenso wenig rechtskräftig wie die Entschädigungszahlung an die Moderatorinnen und die Urteilsveröffentlichung. „Herr Fellner“ bat um Bedenkzeit.

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