Wirbel um Kindergarten

Bub nackt im Freien gewaschen: Erste Konsequenzen

Wien
24.02.2022 13:54

Dem Betreiber des privaten Kindergartens in Wien-Donaustadt, in dessen Garten ein fünfjähriger Bub am Montag von einer Betreuerin bei nur sieben Grad nackt gewaschen worden war, sind von der Stadt Wien nach einem Ermittlungsverfahren Auflagen erteilt worden. Dies berichtete das Büro des zuständigen Stadtrats Christoph Wiederkehr (NEOS) am Donnerstag. Die Betreuerin wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt.

Nach Kenntnisnahme des Vorfalls via Medien wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu klären, was genau passiert ist und welche Konsequenzen erforderlich sind, damit ein derartiger Vorfall sich nicht wiederholt, so Manfred Kling, Pressesprecher von Wiederkehr.

Bub habe Stuhl nicht halten können
Zwei Inspektoren sind noch am Mittwoch in die betroffene Kindergruppe gefahren. Der Betreiber gab an, dass die Betreuerin über jahrzehntelange Erfahrung verfüge und in dem Verein viele Jahre hervorragende Arbeit geleistet habe. Wie sie sich dazu entschließen konnte, das Kind im Garten zu reinigen, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Laut der Betreuerin habe der Bub seinen Stuhl nicht halten können, Kind, Kleidung und Räumlichkeiten seien stark verunreinigt gewesen.

Daraufhin habe sie den Buben eine Minute im Freien mit einem warmen Waschlappen vom Stuhl befreit und das Kind anschließend in der Kindergruppe abgetrocknet, aufgewärmt, mit frischer Kleidung versorgt und die Eltern informiert.

Betreuerin vom Dienst freigestellt
Der Verein betonte gegenüber der Stadt, dass dies nicht dem Standard entspricht und man diesen Fall zum Anlass nehme, nochmals mit allen Betreuerinnen und Betreuern zu sprechen, um die entsprechenden Vorgaben zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder festzuhalten. Die Betreuerin wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt.

Vonseiten der Wiener Kinder- und Jugendhilfe wurde dem Betreiber die Auflage erteilt, ein Konzept auszuarbeiten, welches derartige Vorfälle zukünftig verhindern soll. Konkret muss sich der Betreiber überlegen, was seine Einrichtung an pädagogischen sowie räumlichen Voraussetzungen benötigt, um den Kindern eine durchgängige hochqualitative Betreuung zu ermöglichen.

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