EU-Gesetzesentwurf

Zusteller sollen Angestellten-Status erhalten

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10.12.2021 05:45

Die EU-Kommission will sich die Scheinselbstständigkeit vorknöpfen: Am Donnerstag stellte die Behörde in Brüssel einen Gesetzesentwurf vor, der Mitarbeitern von Online-Plattformfirmen wie Uber und Mjam mehr Rechte zuspricht. Demnach müssten die Unternehmen Fahrer, für die sie Verhaltensregeln aufstellen und die Bezahlung festlegen, als Angestellte beschäftigen und ihnen damit bezahlten Urlaub, Pensionsansprüche und Mindestlohn gewähren. Dies solle auch der Fall sein, wenn Arbeitgeber Arbeitszeiten vorgäben oder es Mitarbeitern verwehrten, zusätzlich für andere Firmen tätig zu sein. 

Die Arbeit über digitale Plattformen hat zuletzt stark zugenommen. Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten derzeit mehr als 28 Millionen Menschen in der EU auf diesem Weg, 2025 sei schon mit etwa 43 Millionen Beschäftigten zu rechnen. „Da immer mehr Arbeitsplätze durch digitale Plattformen geschaffen werden, brauchen wir menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle, die ihr Einkommen aus dieser Arbeit beziehen“, erklärte die für Digitales zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager.

„Viel zu oft verrichten Beschäftigte solcher Plattformen ihre Arbeit scheinselbstständig, schlecht bezahlt und schlecht abgesichert, ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub“, so die EU-SPÖ-Abgeordnete Evelyn Regner in einer Aussendung. Für sie sei der Gesetzesvorschlag „lange überfällig“. Regner warnte gleichzeitig: „Ein Bot kann und darf keine Vorgesetzten ersetzen.“

Auch die Arbeiterkammer reagierte erfreut auf den Entwurf. „Der Richtlinienentwurf macht Beschäftigte von Online-Plattformen nun zu vollwertigen ArbeitnehmerInnen mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Mindestentgelt, Urlaubs- und Krankengeld, Mitbestimmung sowie mit sozialer Absicherung. Dies ist ein großer Teilerfolg für Beschäftigte und ihre Vertretung“, so Frank Ey, AK-Experte für Europapolitik.

Lieferando begrüßt Gesetzesentwurf
Der niederländische Konzern Just Eat Takeaway, dem auch die Marke Lieferando gehört, begrüßte den Vorschlag ebenso. „Lieferando zeigt, dass faire Arbeitsbedingungen möglich sind, mit sozialversicherungspflichtig angestellten Fahrern, fairen Löhnen und einer entsprechenden Absicherung“, so Lieferando-Geschäftsführerin Katharina Hauke in einer Aussendung. Alle Fahrer in Österreich seien „direkt und regulär“ angestellt - „sogar nach Kollektivvertrag für Fahrradboten und mit 14 Gehältern zu übertariflichem Lohn“.

Uber sieht Tausende Jobs gefährdet
Uber, Delivery Hero und Co brachten sich dagegen in Stellung. Die neuen Vorgaben gefährdeten Tausende Jobs und kleine Unternehmen, sagte ein Uber-Sprecher. EU-weite Regeln sollten Flexibilität gewährleisten.

Viele Essenslieferdienste und Fahrdienstvermittler arbeiten derzeit mit selbstständig tätigen Fahrern zusammen, was ihnen bereits einige gerichtliche Auseinandersetzungen beschert hat. Europaweit gab es bereits über hundert Gerichtsurteile zur Frage des Beschäftigtenstatus bei den digitalen Dienstleistern. Hunderte Gerichtsentscheidungen stehen noch aus. In Belgien entschied am Mittwoch ein Gericht, dass eine Gruppe von Deliveroo-Lieferanten nicht als Angestellte gilt. Spanien war im August das erste EU-Land, das Arbeiter der Dienstleistungsplattformen als Angestellte anerkannte.

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