19-mal zugestochen

Raubmord an Wiener Juwelier: 19 Jahre Haft

Wien
01.12.2021 16:10

Die Stimme des Zeugen schallte durch den Verhandlungssaal, die Wände erzittern, die Trommelfelle der Zuhörer vibrierten. Der Opernsänger hatte demonstriert, wie er mit seiner geschulten Stimme zwei Räuber aus seiner Wohnung verjagt hat. Einer, ein 21-jähriger Serbe, stand am Mittwoch wegen Mordes an einem Juwelier und vier weiterer brutaler Raubüberfälle in Wien vor Gericht, wo er zu 19 Jahren Haft verurteilt wurde. Nicht rechtskräftig. 

Der Überfall auf einen Juwelier in Wien-Landstraße im Oktober 2020 endete für das Opfer tödlich. Der nun Angeklagte Ali G. (21) hatte nicht weniger als 19-mal mit einem Messer auf ihn eingestochen. „Weil ich dachte, er hat eine Waffe bei sich, er hat sich an den Hosenbund gegriffen.“ Das war das Todesurteil für den 74-jährigen früheren Boxer.

Dem Angeklagten werden auch noch mehrere brutale Home Invasions zur Last gelegt. Eines der Opfer, das 18 Stunden vor dem Mord am Juwelier überfallen worden ist, berichtet über seine Erlebnisse. Der Opernsänger, ein 56-jähriger Russe, wurde in seiner Wohnung durch wuchtige Schläge mit einem Brecheisen gegen den Kopf aus dem Schlaf gerissen. „Dann hat mich der Angeklagte mit der Hand am Hals gepackt“, erinnert sich der Zeuge an die Schreckensnacht: „Ich konnte die Hand beiseite drücken, ich wollte unbedingt meine Stimme einsetzen.“

Sänger verjagt mit Opernstimme Räuber
Der Mann schildert dann, wie der Täter mit einer Taschenlampe auf ihn eingedroschen hat: „Dabei blieb der Angeklagte ganz ruhig, das hat mir Angst gemacht.“ Erst durch die Rufe mit seiner geschulten und wirklich durchdringenden Stimme konnten die beiden Räuber verjagt werden. Das Opfer erlitt beim Überfall schwere Kopfverletzungen und irreparable Schädigungen am linken Auge.

Ali G. (Anwalt: Martin Mahrer) hat ein Geständnis abgelegt, schwächt aber ab, wo es geht. Vor allem durch seinen gewalttätigen Onkel - der bereits tot ist - sei er zu den Verbrechen gezwungen worden. Er habe die Tatorte ausgekundschaftet, auch das Juweliergeschäft, wo der Mord geschah. Urteil: 19 Jahre. Nicht rechtskräftig.

Peter Grotter
Peter Grotter
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