Amazon, Wish & Co.

Online-Shops haften künftig für Verpackungsmüll

Digital
27.10.2021 10:37

Mit der geplanten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen ab 1. Jänner 2023 erstmals Betreiber von elektronischen Marktplätzen (Plattformen) in ihren Verträgen mit Handelsbetrieben und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben zu Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten. Darüber freut sich der Handelsverband, die möglichen Strafen von 8400 Euro seien aber zu gering.

Auch sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten (ausgenommen Post-, Paketzustell- oder sonstige Frachtverkehrsdienstleister), müssen dies sicherstellen. Erfolgt dies nicht, muss der Betreiber des Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Handelsbetriebe von der Nutzung der Plattform ausschließen beziehungsweise der Fulfilment-Dienstleister hat diese Dienstleistung zu unterlassen. Geschieht dies nicht, droht eine Strafe von bis zu 8400 Euro.

„Der Handelsverband hat diese Gesetzeslücke als erste Organisation aufgezeigt und mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Wir schätzen das jährliche Schadensausmaß auf mehr als 50 Millionen Euro“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle habe man die verstärkte Inpflichtnahme von Marktplätzen wie Amazon, Wish oder AliExpress angeregt.

Heimische Händler sahen sich benachteiligt
Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten waren zwar schon bisher zur sogenannten Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sah vielfach anders aus: Vor allem Webshops aus dem asiatischen Raum nahmen bis dato oft an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichteten somit auch kein Entpflichtungsentgelt.

Die daraus folgende Umverteilung habe fast ausschließlich österreichische Händlerinnen und Händler belastet, nun werde mehr Fairness im Wettbewerb hergestellt. Das vorgesehene, niedrige Strafausmaß von 450 bis 8400 Euro könnte die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung allerdings zu einem zahnlosen Instrument machen.

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Nachschärfungsbedarf sehen wir beim Strafausmaß. Geldstrafen bis 8400 Euro zahlen globale E-Commerce-Giganten wie Amazon aus der Portokasse.

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will

„Angesichts des massiven Wachstums des Paketvolumens im Onlinehandel um 27 Prozent auf 139 Millionen Pakete ist diese Regulierung nicht nur überfällig, sie wird in Zukunft weiter an Relevanz gewinnen. Nachschärfungsbedarf sehen wir jedoch beim Strafausmaß. Geldstrafen bis 8400 Euro zahlen globale E-Commerce-Giganten wie Amazon aus der Portokasse, hier muss dringend nachgebessert werden“, so der Handelsverband.

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