In Anstalt eingewiesen

Steirer wollte Kanzler Kurz „in die Luft sprengen“

Web
16.09.2021 12:37

Weil er laut Facebook-Posting Bundeskanzler Sebastian Kurz und die Hofburg „in die Luft sprengen“ wollte, ist ein 42-jähriger Steirer am Donnerstag vom Grazer Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. „Ich sage es nur noch einmal, Sebastian, ich sprenge dich in die Luft“, hatte der Mann dem Kanzler über das soziale Netzwerk ausgerichtet. Als keine Reaktion erfolgte, setzte er nach: „Sebastian Kurz, wenn du dich nicht bei mir meldest, sprenge ich die Hofburg.“

„Er hat Sebastian Kurz mit dem Tod und Sprengmitteln gedroht“, nahm die Staatsanwältin diese Zeilen durchaus ernst. „Ich bin mir nicht sicher, dass Kurz davon Kenntnis erlangt hat“, wollte dagegen die Verteidigung abschwächen.

„War in Ausnahmezustand“
„Es stimmt, aber ich habe alles schon gelöscht“, zeigte sich der 42-Jährige einsichtig. „Ich war in einem Ausnahmezustand, meine Mutter ist gestorben und meine Frau ist mit den drei Kindern gegangen und dann war auch noch Corona“, schilderte er. „Was hat Kurz damit zu tun? Der ist ja für die Kinder nicht zuständig?“, fragte Richterin Angelika Hacker. „Gar nichts, ich hab das aus einer schlechten Laune heraus gemacht. Der ist eigentlich ein guter Politiker“, räumte der Befragte ein.

Bipolare Störung
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Steirer eine bipolare affektive Störung, derzeit sei der Betroffene manisch. „Sie haben Ihre Krankenakte ja immer mit, zeigen Sie die her“, forderte er den 42-Jährigen auf. Dieser rollte bereitwillig den Ärmel hoch - dort waren seine Krankenstands- und Klinikaufenthaltsdaten alle eintätowiert. „Meine Familie habe ich aber auch, das Hochzeitsdatum und so“, erklärte er und wollte die Brust entblößen, worauf die Richterin dankend verzichtete.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Da ihm derzeit laut Gutachter nur eine stationäre Behandlung helfen kann, entschied sich der Schöffensenat für eine Einweisung. Der Steirer erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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