Tat längst verjährt

Freispruch 33 Jahre nach „Doktorspiel“ mit Kindern

Niederösterreich
26.06.2021 10:28

33 Jahre ist es her, seit eine damals Jugendliche sich bei Doktorspielen mit Nachbarskindern im niederösterreichischen Waldviertel strafbar machte. Der Staatsanwalt erhob Anklage wegen Kindesmissbrauch, doch der Oberste Gerichtshof entschied auf Freispruch. Die Sache ist verjährt.

Die Verjährungsfristen sind seit einigen Jahren bei Missbrauchsdelikten ausgeweitet worden. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Opfer erst viele Jahre nach den furchtbaren Ereignissen die Kraft haben, darüber zu reden.

Auch in diesem Fall war das nicht anders. Ein Opfer begann im Rahmen einer psychologischen Behandlung, über seine Erlebnisse mit der Nachbarstochter zu reden, die damals erst 16 Jahre alt war. Auch ein zweites Opfer konnte ausgeforscht werden.

Freispruch aus formalen Gründen
Doch die daraufhin erhobene Anklage hat den wesentlichen Umstand außer Acht gelassen, dass die Täterin damals noch jugendlich war. Verteidiger Roland Friis meldete gegen den Schuldspruch Berufung an, der sich auch die Generalprokuratur anschloss. Der OGH fällte den Freispruch aus rein formalen Gründen.

Porträt von Peter Grotter
Peter Grotter
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt