33 Jahre ist es her, seit eine damals Jugendliche sich bei Doktorspielen mit Nachbarskindern im niederösterreichischen Waldviertel strafbar machte. Der Staatsanwalt erhob Anklage wegen Kindesmissbrauch, doch der Oberste Gerichtshof entschied auf Freispruch. Die Sache ist verjährt.
Die Verjährungsfristen sind seit einigen Jahren bei Missbrauchsdelikten ausgeweitet worden. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Opfer erst viele Jahre nach den furchtbaren Ereignissen die Kraft haben, darüber zu reden.
Auch in diesem Fall war das nicht anders. Ein Opfer begann im Rahmen einer psychologischen Behandlung, über seine Erlebnisse mit der Nachbarstochter zu reden, die damals erst 16 Jahre alt war. Auch ein zweites Opfer konnte ausgeforscht werden.
Freispruch aus formalen Gründen
Doch die daraufhin erhobene Anklage hat den wesentlichen Umstand außer Acht gelassen, dass die Täterin damals noch jugendlich war. Verteidiger Roland Friis meldete gegen den Schuldspruch Berufung an, der sich auch die Generalprokuratur anschloss. Der OGH fällte den Freispruch aus rein formalen Gründen.
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