Diversion statt Strafe

Eier-Übergabe trotz Corona: Pensionistin angeklagt

Tirol
23.06.2021 06:50

Als Angeklagte vor Gericht zu müssen - das war im Leben einer Tirolerin (72) undenkbar. Am Dienstag musste sie sich wegen eines Vergehens im Rahmen der Corona-Quarantäne verantworten. Eine kleine Gedankenlosigkeit war ihr ausgerechnet passiert, als die Polizei auftauchte.

„Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen mit übertragbaren Krankheiten“ – um den §178 des Strafgesetzbuches ging es zuletzt am Innsbrucker Landesgericht öfter. „Man muss nicht jemanden angesteckt haben, schon die abstrakte Möglichkeit genügt für diese Anklage“, erklärte Richter Gerhard Melichar im einfühlsamen Ton. Denn vor ihm saß eine pensionierte Pflegerin, der das Prozedere sichtlich nicht geheuer war. Zur Anklage kam es, nachdem eine Frau von der Hühnerhalterin Eier abgeholt hatte.

Abstand gewahrt
„Ich habe die Eierschachtel auf das Ende der Bank gelegt, die Käuferin hat sie dort genommen. Es waren sicher vier Meter Abstand“, schilderte die Pensionistin. Ausgerechnet in diesem Augenblick war damals eine Polizeistreife vorbeigekommen, um den Bescheid für die Quarantäne (die der Angeklagten schon bekannt war) vorbeizubringen. Eine Maske habe die 72-Jährige nicht getragen, gaben die Beamten an.

Der Richter bewahrte das Augenmaß und gewährte eine Diversion ohne Strafe. 250 Euro zahlte die Frau gleich in bar.

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