„Krone“-Überblick

Mit dem Grünen Pass ans blaue Meer

Reisen & Urlaub
20.06.2021 06:00

Getestet, genesen, geimpft - das sind die magischen drei G, mit denen man künftig durch Europa reisen kann. Den Nachweis darüber bietet der Grüne Pass. Wie das funktioniert und was es bringt - der große Überblick.

Was ist der Grüne Pass?
Der Grüne Pass ist ein Zertifikat über den Covid-19-Status, den man für das Betreten bestimmter Orte, etwa Restaurants, Kinos, Veranstaltungen oder zum Reisen verwenden kann. Die Zertifikate können entweder ausgedruckt oder abgespeichert werden - zum Beispiel auf dem Handy.

Sie sind eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen wie dem Impfpass, Impfkärtchen oder einem Absonderungsbescheid. Diese Nachweise werden auch nach der Einführung des Grünen Passes weiterhin gelten.

Gibt es den Grünen Pass bereits?
In Österreich kann man den Grünen Pass schon nützen, sofern man als genesen oder getestet gilt. Der Nachweis über eine Impfung wird mit Juli einsatzbereit sein. Dann wird der Grüne Pass auf europäischer Ebene verfügbar sein.

Welche Vorteile bringt der europäische Grüne Pass?
Die Zertifikate werden mit einem QR-Code versehen, den das Gegenüber - etwa an der Grenze - einfach scannen kann. Ein Entziffern fremdsprachiger Nachweise wird somit vermieden, der Personenverkehr innerhalb Europas wird wieder einfacher.

Wie bekomme ich den Grünen Pass aufs Handy?
Um das Covid-Zertifikat abzuspeichern, ist eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte notwendig. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Identitäts-Nachweis.

Handysignatur: Diese muss über FinanzOnline aktiviert werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier: www.buergerkarte.at

Bürgerkarte: Auch die Bürgerkarte muss über FinanzOnline aktiviert werden - etwa durch die Verwendung der E-Card - zudem benötigt man ein Kartenlesegerät. Eine detaillierte Anleitung finden Sie ebenfalls hier: www.buergerkarte.at

Verfügt man über Handysignatur oder Bürgerkarte, kann das Covid-Zertifikat auf der Webseite gesundheit.gv.at heruntergeladen und gespeichert werden.

Wie kann ich den Grünen Pass ohne Handy nützen?
Für Personen ohne Smartphones gibt es die Möglichkeit, alle Zertifikate über die Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstellen ausdrucken zu lassen.

Wird der Grüne Pass verpflichtend sein?
Nein. Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird in Österreich weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder behördlich anerkannte Impfpässe zu verwenden.

Werden die österreichischen Zertifikate auch in anderen Staaten anerkannt?
Ja. Um EU-weit die Überprüfbarkeit der entsprechenden Zertifikate sicherzustellen, werden die dafür notwendigen technischen Schnittstellen zwischen den Systemen der Mitgliedsstaaten geschaffen. Die Zertifikate sind damit europaweit lesbar. An jeder Grenze kann man dann mit dem QR-Code nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Allerdings gibt es noch Unklarheiten, was die Teilimpfungen betrifft. In Österreich gilt die Impfung 22 Tage nach dem ersten Stich. In anderen EU-Ländern muss man vollständig geimpft sein. Hier wird noch an einer einheitlichen Regelung gearbeitet.

Welche Erleichterungen für geimpfte, getestete oder genesene Menschen mit diesen Zertifikaten verbunden sind, ist aber abhängig von der jeweiligen epidemiologischen Lage und entscheidet jeder Mitgliedsstaat selbst. Vor der Einreise in ein anderes Land sollte man sich weiterhin über die bestehenden Regelungen informieren. Eine gute Übersicht über die Einreiseregelungen finden sich unter https://reopen.europa.eu/de

Was passiert, wenn man die Nachweise fälscht?
Eine Fälschung ist ein Verstoß gegen die Covid-19-Öffnungsverordnung. Das wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro geahndet. Zudem kann es strafrechtliche Folgen haben.

Achtung: Neue Bezeichnung

Für anfängliche Verwirrung sorgte, dass Testergebnisse nicht mehr als „negativ“ oder „positiv“ bezeichnet werden, sondern dafür nun die Begriffe „nicht nachgewiesen“ bzw. „nachgewiesen“ verwendet werden. Damit folgt Österreich der entsprechenden EU-Richtlinie.

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