Ein türkisches Gericht hat mehrere Angeklagte in Zusammenhang mit angeblichem Wettbetrug zu jeweils mehr als 1000 Jahren Gefängnis verurteilt. Unter anderen ein früherer Polizeichef und ein Ex-Chef einer Mediengruppe wurden am Freitag der Verschwörung gegen den früheren Präsidenten des Istanbuler Fußballklubs Fenerbahce schuldig gesprochen.
Dieser war vor zehn Jahren zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, da er angeblich an Spiel-Absprachen und damit Wettbetrug beteiligt gewesen sei. Er hatte die Vorwürfe bestritten und vermutet, dass es um eine Verschwörung gegen seinen Klub gehe, der Serienmeister in der türkischen Liga war. 2016 nahm die Anklagebehörde den Fall wieder auf und schloss sich den Vermutung an. Sie äußerte den Verdacht, dass hinter der Verschwörung der Prediger Fetullah Gülen stehe, den Präsident Recep Tayyip Erdogan auch für den Putschversuch 2016 verantwortlich macht. Gülen bestreitet dies.
Der frühere Polizeichef Nazmi Ardic wurde zu 2170 Jahren Gefängnis wegen Verschwörung und Fälschung von Dokumenten verurteilt. Hidayet Karaca - Ex-Chef der Samanyolu Mediengruppe - erhielt 1406 Jahre. Die Mediengruppe wurde von der Regierung bereits geschlossen. Die Ankläger und Richter, die den Prozess gegen den Klub-Präsidenten eröffnet und geleitet hatten, haben nach dem Putschversuch die Türkei verlassen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).