Experten klären auf

Mietverträge: Ist ein Tierhaltungsverbot zulässig?

Wohnkrone News
08.04.2021 10:10

Überlegen Sie, sich einen Hund oder ein Kätzchen anzuschaffen? Haben Sie beim Unterschreiben des Mietervertrags einem Tierhaltungsverbot zugestimmt? Oder droht der Nachbar mit einer Klage, wenn ein Vierbeiner im Haus ein- und ausgeht? Die Experten der Mieterhilfe haben alle Informationen zu diesen Fragen. 

Die gute Nachricht vorweg: Rein rechtlich gehen die Experten der Mieterhilfe davon aus, dass ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag nicht zulässig ist. Dies wurde zum wiederholten Male auch vom obersten Gerichtshof in einer seiner jüngsten Entscheidungen festgestellt. Das Halten von Tieren in einer Wohnung an sich stellt demnach noch keinen Kündigungsgrund dar (OGH Entscheidung 2Ob134/19y). Und zwar auch dann, wenn es im Mietvertrag mit der ausdrücklichen Sanktion einer Kündigung verboten wurde.

Bei einer artgerechten Haltung von Katzen, Hunden, Hamstern & Co. steht somit der Haustierhaltung nichts im Wege. Schlangen, Spinnen oder Tiere, von denen eine Gefahr ausgeht, dürfen jedoch nicht gehalten werden bzw. benötigen die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters und meistens auch der Behörden. Hier sollte man vorab Infos beim zuständigen Veterinäramt einholen.

Wichtig und bei der Haustierhaltung daher besonders zu beachten, ist, dass es durch die kleinen Lieblinge nicht zu Belästigungen oder Störungen für die Nachbarn und die übrigen Bewohner des Hauses kommt. Besonders bei der Hundehaltung ist darauf zu achten, dass diese nicht (zu lange) alleine in der Wohnung gelassen werden.

Erstens ist das nicht artgerecht und außerdem führt es oftmals dazu, dass die Einsamkeit mit lautem Bellen einhergeht und dadurch die Nachbarn belästigt werden könnten.

Kronen Zeitung

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