Ab 1. April ist es soweit: Dann ist der Besuch beim Arzt auch per Videochat möglich. E-Rezepte und Krankmeldungen dürfen ausgestellt werden. Ein entsprechender Vertrag zwischen Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) und Ärztekammer (ÄK) regelt alle Details in Sachen Datenschutz, Abrechnung & Co.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 konnten die Ärzte telemedizinische Behandlungen abrechnen. „Die Pandemie hat gezeigt, dass schneller Zugang zur Medizin besonders wichtig ist, und sie hat die Umsetzung natürlich beschleunigt“, sagt Jürgen Kessler, Vorsitzender der ÖGK-Landesstelle. Die Vorteile für Patienten liegen für Kessler klar auf der Hand: Durch die ortsunabhängige Behandlung fallen Wege und Wartezeiten weg, gleichzeitig gibt es kein Infektionsrisiko. Gerade chronisch Kranke würden besonders profitieren.
Besprechen von Befunden auch online möglich
Visit-e heißt das neue System, das den Medizinern kostenlos zur Verfügung gestellt wird und gleichzeitig die Einhaltung hoher Standards hinsichtlich Datenschutz garantieren soll. Burkhard Walla, Vizepräsident der Ärztekammer und Facharzt für Innere Medizin, ist einer von zehn Ärzten, die visit-e bereits in der Ordination testen. „Das System funktioniert gut und wird gerne angenommen“, berichtet er. Verwendet hat er visit-e vor allem für das Besprechen von Befunden. „Das Videokonferenzsystem ist ein erster Schritt. Ziel muss es aber sein, dass auch ein Kommunikationstool entwickelt wird, mit dem ebenso sicher Daten ausgetauscht werden können“, meint Walla.
Klare Regelung
Wann und wie telemedizinische Leistungen erfolgen dürfen, ist im Vertrag klar geregelt. So muss die Leistung ärztlich vertretbar und genauso erfolgversprechend wie in der Ordination sein. Kein Arzt ist verpflichtet, via Videochat zu praktizieren, Patienten müssen diesem Weg der Behandlung ebenso zustimmen.
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