„Erwarten Aufklärung“

Zweifel an Vollständigkeit der Kurz-Strache-SMS

Politik
10.03.2021 11:28

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss haben die drei Oppositionsparteien am Mittwoch die Vollständigkeit der vorgelegten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bezweifelt. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer vermisste etwa Nachrichten aus gleich sieben der insgesamt 17 Chatgruppen, in denen Kurz und Strache dabei waren.

„Wir erwarten uns Aufklärung, warum wir aus diesen sieben Gruppen keine Nachrichten bekommen haben“, so Krainer. Auch den in einem Chat angesprochenen „Side Letter“ zur ORF-Reform will Krainer im U-Ausschuss haben: „Uns interessiert der Inhalt.“ 

„Glaube nicht, dass wir alle bekommen haben“
Auch FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker bezweifelte die Vollständigkeit der vorgelegten Chatverläufe: „Ich glaube nicht, dass wir alle bekommen haben.“ Wenn man wisse, wie viele SMS Strache geschrieben habe, könne man nicht glauben, dass es insgesamt nur 275 Nachrichten gewesen seien. Inhaltlich hätten die an den U-Ausschuss gelieferten SMS „nicht viele erhellende Informationen“ gebracht.

Krisper: „Das klingt nicht so unspannend“
Der in den SMS erwähnte „Side Letter“ ist auch für NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper das Interessanteste. Was stand in diesem Side Letter, das Kurz so nervös gemacht habe, fragte Krisper: „Das klingt nicht so unspannend wie die ÖVP behauptet.“ Abermals kritisierte die pinke Fraktionsführerin die Art und Weise, wie die Chatverläufe bekannt wurden. Dies sei ein „durchschaubares, aber ärgerliches Manöver der ÖVP“ gewesen. 

„Nichts mit Untersuchungsgegenstand zu tun“
Eine „Beziehungskiste“ und „Schmähführen“ der Akteure von Türkis und Blau sah ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl in den Chatverläufen. Abseits davon sei es um interne Willensbildungen oder um Diskussionen „weit vor einer Gesetzeswerdung“ gegangen. All dies habe nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, so Gerstl. 

Zudem kritisierte er, dass vom Prinzip „in dubio pro reo“ abgegangen worden sei. Stattdessen gelte das Prinzip „in dubio pro publico“, im Zweifel gehe alles an die Öffentlichkeit. Dies habe eine neue Dimension erreicht. „Wir sollten uns Gedanken über den Persönlichkeitsschutz machen“, meinte Gerstl.

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